Wissenswerte Fakten über Aufbau und Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) spielt im heutigen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle, deren Vorteile nicht nur große, sondern auch kleine Unternehmen für sich nutzen können. Im folgenden Beitrag erklären wir anschaulich, wie eine AG im Detail aufgebaut ist und wie bei einer Gründung verfahren werden muss.
Was ist eine AG?
Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft, die als juristische Person zu verstehen ist. Ihr Grundkapital ist in Aktien gestückelt, das in der Regel von verschiedenen Aktionären gehalten wird. Ihre Grundlage bildet das Aktiengesetz (AktG).
Welche Aktienformen gibt es?
Es gibt in Deutschland Nennwertaktien und Stückaktien:
- a) Nennwertaktien lauten auf einen festen Geldbetrag. Der Mindestnennwert einerAktieliegt bei einem Euro. Höhere Nennbeträge müssen ebenfalls auf volle Euro lauten.
- b) Stückaktien werden nicht in einem festen Geldbetrag, sondern durch einen prozentualen Anteil des Grundkapitals des Unternehmens angegeben. Eine Quote wird jedoch nicht auf der Aktie vermerkt, da sie sich bei einer Kapitalerhöhung oder -herabsetzung ändern kann.
Eine AG kann nicht beide Aktienformen, sondern entweder nur Nennwertaktien, oder nur Stückaktien ausgeben. Beschließt die Hauptversammlung allerdings einen Wechsel von einer zur anderen Aktienform, ergeben sich weder wirtschaftlich noch wertmäßig Unterschiede.
Welche Organe hat eine AG?
Vorstand |
Aufsichtsrat |
Hauptversammlung
|
|
|
|
Welche Rechte und Pflichten haben die Aktionäre?
Pflichten |
Rechte
|
|
|
Wie haftete eine Aktiengesellschaft?
Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, haftet sie nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet, dass sie bei einer Pleite komplett ausgeschlachtet wird, wobei die die Aktionäre als Anteilseigner nur mit ihrer Einlage haften. Niemand haftet also mit seinem privaten Kapitalvermögen.
Verfahren bei der AG-Gründung
Um eine Aktiengesellschaft zu gründen, ist mindestens ein Gründer erforderlich und es muss ein Mindest-Grundkapital von 50.000 Euro eingebracht werden. Um das Grundkapital einzuzahlen, hat man auch die Möglichkeit, Sachwerte einzubringen. Das Grundkapital beinhaltet allerdings nicht die Gründungskosten einer AG, sondern es wird komplett in die Gesellschaft eingezahlt, damit die AG damit arbeiten kann.
Weiterhin benötigt eine AG für die Gründung eine Satzung. Diese muss folgende Punkte beinhalten:
- Firma
- Sitz
- Gegenstand des Unternehmens
- Grundkapital
- Nennwert der Aktien bzw. Zahl der Stückaktien
- Art der Zusammensetzung des Vorstandes
- Form für die Bekanntmachungen der AG
Ein Notar muss diese Satzung notariell beurkunden.
Zusätzlich muss eine AG im Handelsregister eingetragen sein, was wiederum notariell veranlasst werden muss. Hierdurch erfolgt die eigentliche Gründung. Die Gebühren, die währenddessen anfallen, sind als eigentliche Gründungskosten zu verstehen und müssen ebenfalls entsprechend kalkuliert werden. Zu guter Letzt benötigt die AG für die Gründung Aufsichtsratsmitglieder, einen Vorstand und Aktionäre.
Rechnungslegung
Eine AG ist dazu verpflichtet, über jedes Geschäftsjahr die Jahresbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang (Jahresabschluss) sowie den Lagebericht vom Vorstand aufzustellen. Um immer alle Finanzen im Blick zu behalten, kann es sich durchaus lohnen, von vornherein auf eine leistungsstarke Buchhaltungssoftware zurückzugreifen. Was solche Programme alles leisten und welche Vorteile sie Unternehmen bieten, kann man hier nachlesen.
Die wichtigsten Vorteile der AG im Überblick
- Beteiligungsvielfalt
- Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen
- Aktien sind leicht übertragbar
- Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen kein Notar erforderlich
- Bestand der AG ist auch bei einem Wechsel der Mitglieder geleistet
- Man kann mit einer AG an die Börse gehen
- Die Sicherheit des Unternehmens kann durch eine große Anzahl von Teilhabern verbessert werden