Zeitwert berechnen: Wert ist nicht gleich Wert
Wie jeder weiß, variiert der Wert einer Sache: Kauft man eine neu produzierte Sache zu einem bestimmten Preis, ist diese nach zwei Jahren Nutzung weniger wert.
Der Zeitwert beschreibt in diesem Zusammenhang den Wert der Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Doch nicht nur bei Alltagsgegenständen, sondern beispielsweise auch bei Optionsscheinen ist der Zeitwert wichtig. Deshalb sollte jeder Privatanleger wissen, worum es sich dabei genau handelt.
Hauptsächlich wird der Zeitwert also von Optionsscheinen, aber auch in der Bilanzierung und im Versicherungswesen berechnet.
Bilanzierung: Zeitwert eines Wirtschaftsgutes
In der Bilanzierung eines Unternehmens wird der Zeitwert von Wirtschaftsgütern innerhalb des Anlage- bzw. des steuerlichen Betriebsvermögens verbucht.
Der Begriff Wirtschaftsgut umfasst dabei alle Vermögensgegenstände (als positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (als negative Wirtschaftsgüter). Längerfristig eingesetzte Wirtschaftsgüter werden im Anlagevermögen erfasst.
Mehr zum Thema: Anlagevermögen – die Summe aller Vermögenswerte
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Abschreibung.
Denn es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (wie zum Beispiel täglich eingesetzte Maschinen) im Laufe der Zeit an Wert verlieren.
Deshalb wird jährlich ein bestimmter Betrag abgeschrieben (Absetzung für Abnutzung bzw. AfA).
Allerdings kann – zum Beispiel durch die Reparatur von Maschinen – das betreffende Wirtschaftsgut auch wieder aufgewertet bzw. sein Wert korrigiert werden.
Bei der Wertkorrektur werden dabei das verwendete Material und der Arbeitsaufwand miteinbezogen.
Also sind für die Berechnung des Zeitwerts in der Buchhaltung Anschaffungswert, Abschreibungen und Wertkorrektur entscheidend.
Um den Zeitwert zu bestimmen, werden dann die bisherigen Abschreibungen vom Anschaffungswert abgezogen, die Wertkorrektur dagegen wird addiert.
Zeitwert (Bilanzierung) = Anschaffungswert – bisherige Abschreibungen + Wertkorrektur
Zeitwert berechnen im Versicherungswesen
Auch im Versicherungswesen findet man einen Zeitwert. Dieser wird anhand des Neuwertes der Sache bestimmt, abzüglich eines Betrages für Abnutzung, Gebrauch und Alter.
Zeitwert (Versicherungswesen) = Neuwert d. Sache – (Geldbetrag für) Abnutzung, Gebrauch und Alter
Einen Sonderfall innerhalb des Versicherungswesens stellen die Rückkaufswerte in der fondsgebundenen Lebensversicherung dar. Im Versicherungsvertragsgesetz (VGG) wird der Zeitwert dabei mit dem gemeinen Wert im Steuerrecht gleichgesetzt.
Mehr zum Thema: Rückkauf einer Lebensversicherung: Was versteht man darunter?
Dieser gemeine Wert orientiert sich an dem Preis, der bei einem Verkauf erzielt würde.
Bei der Bewertung von Kapitalanlagen ist für den Zeitwert der Marktwert oder ein entsprechend modellierter Wert entscheidend.
Zeitwert des Optionsscheins: Kurs und innerer Wert
Für die Berechnung des Zeitwertes eines Aktienoptionsscheins ist wiederum die Differenz zwischen Optionsscheingeldkurs und innerem Wert entscheidend.
Der Geldkurs des Optionsscheins wird durch Angebot und Nachfrage beeinflusst.
Mehr zum Thema: Diese Faktoren beeinflussen den Optionsschein-Kurs
Unter dem inneren Wert versteht man dagegen den Wert eines Wertpapiers, der anhand objektiver Bewertungskriterien als angemessen erscheint (sogenannter „angemessener Wert“).
Zeitwert (Optionsschein) = Optionsscheingeldkurs – innerer Wert der Option
Allgemein kommt es also darauf an, in welchem Zusammenhang der Zeitwert berechnet wird. In jedem Fall wird aber von einem Ursprungswert ein anderer, zeitlich bedingter Wert (z.B. für Abschreibungen) abgezogen.