Kinderarbeit in der Industriellen Revolution und ihre Folgen
Die Industrielle Revolution begann Ende des 18. Jahrhunderts in England. Etliche technische Neuerungen und Erfindungen bewirkten einen industriellen Aufschwung, wie es ihn in Europa nie zuvor gegeben hatte. Eine Definition der Industriellen Revolution und der damit einhergehenden Umbruchphase veranschaulicht ihre Bedeutung für ganz Europa.
Allerdings ist die Industrielle Revolution nicht nur von wirtschaftlichem Aufschwung, dem Ausbau der Städte und bedeutsamen Erfindungen in Medizin, Chemie, Physik, Elektrotechnik, Schwerindustrie und dem Transportwesen geprägt. Bevor die Entwicklungen die Anhebung der Lebensstandards bewirkten, schufen die Ausbeutung der Arbeiter und soziale Verelendung große gesellschaftliche Probleme. Nicht nur überlange Arbeitszeiten und fehlende Unfallversicherungen, sondern auch Kinderarbeit prägten zu Beginn der Industriellen Revolution die Arbeiterwelt.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bedingungen für die Arbeiter und die Kinder durch die Gründung von Gewerkschaften und Arbeiterparteien besser. Die Politik bekämpfte die Kinderarbeit mit verschiedenen Gesetzen, die bis heute nicht an Aktualität verloren haben. Die schrecklichen Umstände, unter denen Kinder im 18. Jahrhundert arbeiten mussten, erklären die heutige Politik in Hinblick auf das Verbot von Kinderarbeit in Europa.
Kinderarbeit in der Industriellen Revolution: Die Umstände
In den Anfängen der Industriellen Revolution verdienten Männer nicht genug, um allein eine ganze Familie ernähren und versorgen zu können. Dieser Umstand änderte sich erst mit neuen Rechten und Gesetzen zum Schutz der Arbeiter. Bis dahin mussten auch Frauen und Kinder arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Bereits im Alter von 6 Jahren begannen die Kinder der Proletarier zu arbeiten. Wegen ihrer Größe wurden sie besonders in Bergwerken oder als Schornsteinfeger eingesetzt. Sie bekamen einen sehr geringen Lohn und konnten zudem selten zur Schule gehen.
Die Arbeitsbedingungen für Kinder waren besonders schlecht: In den meisten Betrieben und Fabriken gab es keine regelmäßigen Mahlzeiten, eine medizinische Versorgung war nicht gewährleistet und die Arbeitszeiten waren häufig viel zu lang. Erst der Einsatz von Maschinen ermöglichte Frauen und Kindern, leichtere Arbeiten verrichten zu können.
Gesetze zur Abschaffung der Kinderarbeit
Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden mehrere Gesetze entworfen, um die Arbeitsbedingungen der Kinder zu verbessern. Der Hauptgrund für diese Gesetze waren jedoch nicht humanitäre Gründe, sondern der potentielle Bedarf an gesunden Soldaten. Denn Kinder, die ihre Jugend über hart arbeiten mussten, konnten nicht zu starken, einsatzfähigen Soldaten heranwachsen.
Das erste Gesetz zu Kinderarbeit trat 1839 in Preußen in Kraft. Es wurde beschlossen, dass Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten durften und Kinder unter 9 Jahren nicht mehr in Bergwerken, Fabriken und Pech- und Hüttenwerken eingesetzt werden konnten.
1840 wurde in Bayern ein Gesetz verabschiedet, das Kinderarbeit für Kinder unter 9 Jahren gänzlich verbot. Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren durften nach dem Gesetz maximal 10 Stunden am Tag arbeiten. Obwohl 1861 die Kinderarbeit in Sachsen bereits stark eingeschränkt wurde, gab es für Württemberg und Baden noch bis 1878 keine gesetzliche Regelung.
1891 trat das Arbeitsschutzgesetz in Kraft, nach welchem Kinder unter 13 Jahren nicht in Fabriken und Kinder über 13 nur arbeiten durften, wenn sie nicht mehr schulpflichtig waren.
1903 wurde Kinderarbeit in Fabriken, Handwerksbetrieben, in Schankwirtschaften und dem Handels- und Verkehrsgewerbe verboten. Mit 13 Jahren durften Kinder nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten. Außerdem wurde die Beschäftigung fremder Kinder in eigenen Betrieben untersagt.
Kinderarbeit: Heutige Situation und rechtliche Grundlagen
Gesetze zum Verbot der Kinderarbeit wurden auch noch nach der Zeit der Industriellen Revolution erlassen. 1938 trat das erste Jugendschutzgesetz in Kraft. 1960 wurde ein Gesetz für alle Bundesländer gültig, das den Arbeitsschutz von Kindern und Jugendlichen gewährleistete und eine ärztliche Betreuung jugendlicher Arbeiter festlegte.
Dieses Gesetz bildet die Grundlage für das heute in Deutschland gültige Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Arbeit von Kindern oder Jugendlichen, die noch der Vollzeit-Schulpflicht unterliegen, ist mit diesem Gesetz bis auf wenige Ausnahmen verboten.