Nominalzins – Definition, Abgrenzung & Anwendung des Nominalzinssatzes
Definition Nominalzins – Was ist der Nominalzinssatz?
Der Nominalzinssatz ist von der Definition her der reine Zins ohne Nebenkosten und Einfluss-Effekte. Damit erkennt man als Anleger den realen, ungekürzten Ertrag, etwa beim Tagesgeld. Beim Kredit ist der Nominalzinssatz sozusagen der reale Grundzins als Basis-Ertrag für die Bank.
Die Definition für den Nominalzinssatz gilt ebenso für ähnliche Begriffe, die häufig alternativ verwendet werden. Gleich ob Nominalzins, Realzins oder Grundzins: Stets handelt es sich um den vereinbarten Ertrag für die zeitliche Überlassung von Geld.
Als Zinssatz ausgedrückt, stellt er eine Messzahl dar, die sich in Prozent auf die Gesamtsumme bezieht und unverfälschte Vergleiche mit anderen Anlagen erlaubt. In aller Regel ist es der Zins für ein Jahr (Jahreszins). Begrifflich ist das zusammengesetzte Wort Nominalzinssatz also ein Zinssatz zum Nennwert. Das lateinische Wort „nomen“ steht für Namen bzw. Benennung.
Der Nominalzinssatz ist völlig unbeeinflusst von irgendwelchen Kosten und Gebühren sowie anderen Nebeneffekten, die bei einer Geld-Überlassung entstehen. Damit ist er von der Rendite zu unterscheiden.
Was sind Zinsen überhaupt?
Wie bereits erwähnt, bezeichnet der Begriff Zinsen ein Entgelt. Es ist ein vereinbarter Betrag, der für eine zeitlich definierte Überlassung von Geld fließt. Ob nun Geld verliehen wird, beispielsweise durch Überweisung oder Einzahlung bei einer Bank, oder ein Geldbetrag geliehen wird, ist unerheblich. In beiden Modellen erhält der Verleiher, der Gläubiger vom Schuldner, eine Gebühr, die Zinsen genannt wird.
Zinsen gibt es bereits seit etwa 2.400 v. Chr. Seitdem werden diese teils kritisch diskutiert, teils eingeschränkt (z. B. durch Religion) und stetig weiterentwickelt. Unterm Strich sind es die Zinsen, die eine Finanzierung erst ermöglichen und damit die Wirtschaft am Laufen halten.
Was ist der Nennwert?
Der Nominalwert oder Nennwert gibt allgemein an, wie viel etwas wert ist.
Bei Währungen in Form von Münzen oder Banknoten wird der Nominalwert beispielsweise durch die Nationalbank bestimmt. Dabei wird gesetzlich festgelegt, wie hoch der nominale Wert eines Münzstücks oder einer Banknote ist. Der Nominalwert wird dementsprechend unabhängig vom eigentlichen materiellen Wert eines Gegenstandes gewählt.
Anders wäre kaum zu erklären, warum ein 500 Euroschein 495 € mehr wert ist als ein 5 Euroschein, wo doch beide aus demselben Material gemacht sind und die benötigte Menge ebenfalls nur wenig voneinander abweicht.
Ein Beispiel aus dem Bereich der Wertpapiere sind Anleihen: Auch hier wird für ein – früher immerhin noch physisch existierendes – Stück Papier ein Nominalwert unabhängig vom tatsächlichen materiellen Wert der Anleihe bestimmt.
Praxisbezug des Nominalzins – Anwendung des Nominalzinssatzes
Es gibt zwei Formen der Geldanlage, bei denen der nominale Jahreszins von Bedeutung ist. Die erste ist der Kredit. Bei einem Kredit gibt es immer einen Schuldner, der gegen die Bezahlung eines festgesetzten Nominalzinses ein Darlehen vom Gläubiger erhält. So erhält ein Verbraucher etwa von seiner Hausbank einen festverzinslichen Kredit, für den er im Gegenzug Zinsen zahlt.
Beim zweiten Beispiel handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen. Auch hier gilt dasselbe Prinzip. Der Anleger erhält dafür, dass er einem Unternehmen oder Staat ein Darlehen über einen bestimmten Zeitraum überlässt, einen zuvor festgesetzten Nominalzins.
Aktien verfügen zwar wie Anleihen auch über einen Nominalwert bzw. Nennwert. Allerdings handelt es sich bei Aktien nicht um (fest-)verzinsliche Wertpapiere. Wenn es sich bei einer Aktie also um ein Wertpapier handelt, welches nicht verzinslich ist, so kann es folgerichtig auch keinen Nominalzins bei Aktien geben.
Nominalzinssatz & Kredite: Vergleich des Sollzinses und Effektivzinses
Bei Krediten wiederum stellt der Nominalzinssatz den Grundzinssatz für ein Darlehen dar, also nicht für ein Guthaben, sondern ein Soll. Deshalb wird auch meist vom Sollzins gesprochen.
Seit der europäischen Verbraucherkredit-Richtlinie von 2008 müssen die Banken Angaben zum Soll- also Nominalzins machen. Zum Sollzins liefert die Richtlinie auch eine Definition: Es ist der „als fester oder variabler periodischer Prozentsatz ausgedrückte Zinssatz, der auf jährlicher Basis auf die in Anspruch genommenen Kredit-Auszahlungsbeträge angewandt wird“.
Diese Definition aus dem EU-Amtsblatt heißt zunächst nichts anderes, als dass der Nominalzins die Gegenleistung für einen Kredit ist.
Unterscheidung bei Zinsbindung: Fester oder variabler Nominalzins?
Der Blick auf die obenstehende Definition zeigt, dass es feste und variable Nominal- bzw. Sollzinsen gibt.
Ein fester Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert. Variable Zinsen hingegen hängen von der Markt-Entwicklung ab. Sie können steigen oder auch fallen.
Da die Entwicklung auf längere Sicht schlecht vorhersehbar ist, kann ein Kreditnehmer mit festen Zinsen besser planen und hat die Kosten für sein Darlehen leichter im Griff. Doch diesen Vorteil erkauft sich der Kreditnehmer häufig mit etwas höheren Sollzinsen als aktuell marktüblich. Im Jahre 2019 sind die Zinsen aber extrem niedrig. Der Nominalzins richtet sich vorwiegend nach dem Leitzins der EZB, wodurch der Aufschlag nur gering ist.
Egal ob fest oder variabel: Anhand des Nominalzinssatzes lässt sich erkennen, was die Bank sonst noch am Kredit verdient. Aufschluss gibt der Abgleich mit dem Effektivzins.
Was ist der Leitzins der EZB?
Immer wieder ist in den Medien vom Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) die Rede. Der Leitzins dient zur Festlegung des Zinssatzes, für den sich Kreditinstitute bei den Zentralbanken Geld leihen können. Diese Kennzahl hat wiederum Auswirkungen auf Kredite, welche die Banken ihren Kunden gewähren.
Wird der Leitzins angehoben, so ist davon auszugehen, dass Dispositionskredite kurzfristig ebenfalls teurer werden. Auf der anderen Seite steigen damit aber auch die Zinssätze auf Sparbüchern und Tagesgeldkonten. Dies ist dadurch zu erklären, dass sich Banken dann lieber Geld von ihren Kunden „einkaufen“ als sich teureres Geld von der EZB zu leihen.
Effektivzins zeigt tatsächliche Kosten eines Kredits: Sollzins und Nebenkosten
Der nominale Jahreszins ist nur ein Bestandteil der tatsächlichen Zinsbelastung. Zwar ist er die Basis zur Berechnung der monatlichen Tilgungsrate, doch dann kommen anteilig beispielsweise Abschluss-, Bearbeitungsgebühren oder Provisionen hinzu.
Dies ergibt dann den Effektivzinssatz, der zeigt, wie teuer der Kredit letztlich ist. Kontoführungsgebühren allerdings laufen separat.
Der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzinsen kann erheblich sein. Deshalb sind Kreditinstitute und Vermittler verpflichtet, beide Zinswerte auszuweisen.
Nur wer sowohl den jährlichen Nominal- und den Effektivzinssatz kennt, ist in der Lage verschiedene Kredit-Angebote zu vergleichen. Über den Nominalzins kann man auch selbst sowohl die Renditen bei Geldanlagen als auch den Effektivzins bei Krediten berechnen.
Auch über den Grad der Tilgung gilt es sich im Vorfeld zu informieren. Interessante Fragestellungen sind hierbei: Was sind die Ziele? Wie gestaltet sich die Tilgung des Kredites während seiner Laufzeit?
Unterschied Nominalzins vs. effektiver Jahreszins
Der nominale Jahreszins ist jener Zinssatz, welchen eine Bank bei Krediten pro Jahr vom Kreditnehmer als Entgelt für die Kreditgewährung einfordert oder bei Kapitalanlagen pro Jahr auf die Anlagesumme gezahlt wird. Der Nominalzins bezieht sich grundsätzlich auf das Kalenderjahr. Daher wird er auch mit dem Zusatz “p.a.” (lateinisch für “per annum”) gekennzeichnet. Der Nominalzinssatz kann fix oder variabel vereinbart werden.
Der effektive Jahreszins berücksichtigt hingegen auch den Zinseszinseffekt. Er beinhaltet die Gesamtkosten eines Kredits und ist daher die wichtigste Vergleichsgröße für verschiedene Kreditangebote. Mögliche Bestandteile sind die Spesen, Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren, Bereitstellungsprovisionen, Versicherungskosten sowie der Sollzinssatz.
Fehler beim Effektivzinssatz – Folgen für Bank und Kreditnehmer
Steht im Verbraucherdarlehensvertrag lediglich der Nominalzins, ein anfänglicher effektiver Jahreszins oder Effektivzins fehlt, ist dieser nach Verbraucherkreditgesetz (§6 VerbrKrG) rechtlich nicht wirksam und damit nichtig. Der Kreditnehmer darf nach der Kreditanzahlung den Darlehensbetrag behalten. Bisherige Zinsabsprachen sind dann unwirksam.
Ein falsch berechneter anfänglicher effektiver Jahreszins oder Effektivzins ist für einen Kreditkunden generell positiv. Wurde er zu hoch berechnet, wird er per Gesetz durch den dafür vorgesehenen Zinssatz nach § 288 BGB (Verzugszinsen bei Verbrauchergeschäften) ersetzt. Wurde der Effektivzins irrtümlich zu niedrig angegeben, bezahlt der Kunde nur den niedrigeren Zinssatz für seinen Kredit.
Nominalzins als Kupon: Realzins und Zinsertrag bei Anleihen
Bei einer Anleihe borgt sich der Aussteller beim Käufer des Wertpapiers einen Geldbetrag und garantiert ihm dafür eine Zinszahlung. Emittenten können hier Banken, Unternehmen, aber auch Staaten sein. Die Höhe dieses (An-)Leihbetrages nennt man Nennwert oder auch Nominalwert. Anders als bei einer Aktie erwirbt der Käufer keinen Anteil am Kapital des Ausstellers, sondern gewährt ihm einen Kredit.
Nach Ende der Laufzeit muss der Emittent dem Käufer der Anleihe den ursprünglichen Nennwert zurückzahlen. Während der Laufzeit hat der Käufer zudem Anspruch auf Zinszahlungen. Dieser Zinssatz wird Nominalzins genannt, zu Beginn der Anleihe vertraglich festgelegt und ist im Bogen der Urkunde verbrieft.
Beispiel Beim Erwerb einer Anleihe mit einem Nominalwert von 2.000 € und einem Nominalzins von 4 % erhält der Käufer jährlich 80 € Zinsen. Nach Ablauf der Anleihe bekommt er die 2.000 € rückerstattet. |
Nominalzins: Herkunft des Kupon-Begriffes
Einer Anleihe beigefügt ist stets eine Urkunde, die in Mantel und Bogen geteilt ist.
Der nominale Jahreszins ist als Kupon Teil des Bogens, über den Ertragsansprüche geltend gemacht werden. Mitunter findet sich darin auch ein sogenannter Talon, der dem Halter mit Ende der Laufzeit – bei Bedarf – eine Verlängerung ermöglicht. Früher wurde der Kupon des jeweiligen Papiers zum Zinstermin abgeschnitten und konnte dann gegen Bargeld eingetauscht werden.
Begriffe wie Mantel, Bogen und Kupon haben heute mit ihrer ursprünglichen Bedeutung nicht mehr viel gemein und treten zumeist digital in Erscheinung.
Was ist der Realzins?
Der Nominalzins allein gibt jedoch nicht wirklich Auskunft darüber, wie viel der Privatanleger als Rendite erhält. Insbesondere bei langjährigen Geldanlagen spielt eine weitere Komponente eine wichtige Rolle für die tatsächliche Rendite: die Inflation. Diese hat einen bedeutenden Einfluss darauf, wie profitabel oder unrentabel eine festverzinsliche Geldanlage ist.
Allgemein lässt sich sagen: Je höher die Inflationsrate ausfällt, desto weniger Rendite bleibt vom Nominalzins tatsächlich erhalten. Wobei diese tatsächliche Rendite als Realzins bezeichnet wird, da es sich um den real erhaltenen Zinssatz handelt. Der Realzins ist der um die Inflationsrate bereinigte Nominalzins.
Nominalzins berechnen
Da die drei Komponenten Nominalzins, Inflationsrate und Realzins voneinander abhängig sind, lassen sie sich mit einer Formel berechnen, sofern zwei Komponenten bekannt sind. Durch Umstellen der Grundformel erhält man die jeweils andere Komponente. Dabei ist die Nominalzinsberechnung per Formel vergleichsweise einfach.
Allgemein gilt:
- I = Nominalzins
- R = Realzins
- N = Inflationsrate
Berechnung des Nominalzinses:
- Für die Nominalzinsberechnung wird diese Formel verwendet: I = R + N
- Für die Realzinsberechnung geeignete Formel: R = I – N
- Die Inflationsrate lässt sich mit folgender Formel berechnen: N = I – R
Was bedeutet ex-ante und ex-post?
Problematisch bei der Nominalzinsberechnung per Formel mit Hilfe des Realzinses und der Inflationsrate ist allerdings, dass zu Beginn der Geldanlage diese beiden Faktoren noch nicht definitiv sind. Es können nur erwartbare Werte herangezogen werden. Erst nach Ablauf einer Geldanlage lassen sich alle drei Faktoren tatsächlich feststellen.
Daher wird bei der Nominalzinsberechnung per Formel zwischen der ex-ante (vor Beginn der Geldanlage) und der ex-post (nach Ablauf der Geldanlage) Variante unterschieden. Bei der ex-ante Variante handelt es sich aufgrund der nur geschätzten Werte um eine Näherungsberechnung.
Nominalzins-Realzins-Unterschied bei langen Laufzeiten
Die Inflationsrate ist nicht konstant und schwankt ständig. Bei langen Laufzeiten kann der Nominalzins-Realzins-Unterschied dem Anleger zwischenzeitlich sogar ein Minus bescheren. Das Problem: Während der Nominalzins einfach zu klären ist, ist die einbezogene Inflation – und damit auch der Realzins – immer nur eine Schätzung.
Eine Inflationsrate lässt sich immer erst im Nachhinein, zum Ende eines Anlagezeitraumes, genau bestimmen. Zu Beginn einer Anlage spricht man daher von einer Inflationserwartung. Ein gutes Beispiel dafür sind Rentenzahlungen, die oftmals mehrere Dekaden umfassen und so eine genaue Prognose der Inflation sehr schwer machen.
Deswegen sollte bei einer langfristigen Anlage immer ein Nominalzins gewählt werden, der über dem langjährigen Mittel der Inflationsrate liegt. Am Beispiel der Inflationsentwicklung kann man auch sehen, dass der Nominalzins-Realzins-Unterschied bis zu 650 % betragen kann.
Nominalzins Berechnung bei Laufzeiten über einem Jahr
In der Regel wird der Nominalzins für Guthaben über mehrere Jahre gleichbleibend festgelegt. Damit ändert sich bei längeren Laufzeiten nicht der Prozentsatz, mit dem das Guthaben verzinst wird, wohl aber der Geldbetrag, den man als Zinsen erhält. Denn nach dem ersten Jahr der Geldanlage erhöhen die gutgeschriebenen Zinsen den Grundbetrag, auf den die Zinsen gezahlt werden. Damit wachsen die Einnahmen durch Zinsen Jahr für Jahr.
Beispiel Nehmen wir an, ein Anleger hätte im Jahr 2010 einen Betrag von 10.000 € zu einem Zinssatz von 4,5 % auf 3 Jahre angelegt. Nach dem ersten Jahr sind das einfach 450 € Zinsen auf das Kapital von 10.000 €. Dieses wächst nun aber um 10.450 € an, das im folgenden Jahr wieder mit 4,5 % verzinst wird. Der Zinsbetrag dafür sind bereits 470,25 €. Im letzten Jahr werden also insgesamt schon 10.920,25 € verzinst. Das ergibt einen Betrag von 491,41 € an Zinsen. |
Beim Berechnen des Nominalzinses stellt man also fest, dass man nicht einfach 450 € x 3 Jahre (1.350 €) Zinsen erhält, sondern insgesamt 1.411,66 €. Der Zinseszinseffekt findet je nach Produkt Anwendung.
Wissenswertes zu Staatsanleihen als festverzinsliche Wertpapiere
Staatsanleihen gelten als sicherer Hafen für Anleger. Im Gegensatz zu Aktien und anderen Anlageklassen sind hier keine Volatilitäten zu befürchten. Die Konditionen stehen von Anfang an fest. Staatsanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere. Sie werden an der Börse täglich gehandelt.
Anders als bei einer Aktie wird der Käufer nicht Anteilhaber, sondern Gläubiger. Er leiht dem Staat, der die Anleihe emittiert, sein Geld. Dafür bekommt er einen Anspruch auf Rückzahlung zu einem festen Zinssatz und einem festgelegten Zeitpunkt. Dies macht die Geldanlage berechenbar und risikoarm.
Die Laufzeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Über diese Zeit hinweg wird der verbriefte Zinssatz gezahlt. Die Auszahlung erfolgt jährlich. Es gibt auch kürzere Laufzeiten, doch die sind üblicherweise weniger lukrativ.
Staatsanleihen mit gegenläufiger Entwicklung von Kurs und Zins
Bei jeder neu aufgelegten Staatsanleihe wird der Zins festgeschrieben. Der richtet sich nach dem Marktzins und wird somit vom jeweiligen Leitzins bestimmt. Um Anlegern einen Anreiz zu bieten, liegt der Zins jedoch meist darüber. Je dringender ein Staat auf Geldbeschaffung angewiesen ist, desto höher sind die Risikoaufschläge. Dies ist der Preis für das höhere Ausfallrisiko und die schlechtere Bonität.
Angezeigt wird das höhere Risiko über die Zinsdifferenz, auch Zins-Spread genannt. Dabei lassen sich z. B. die niedrigen deutschen mit höheren italienischen oder spanischen Anleihezinsen vergleichen. Bei schlechterer Bonität bzw. Rating sind also die Zinsen zwangsläufig höher, allerdings wird dann auch der Kurs niedriger. Bei höherer Bonität wiederum stehen die Anleihen höher im Kurs. Umgekehrt sind dann eben die Zinsen niedriger. Die Entwicklung von Kurs und Zins ist somit gegenläufig.
In diesem Zusammenhang wird aber nicht nur von Kurs und Zins, sondern auch von Rendite gesprochen. Hierdurch soll zum Ausdruck kommen, dass mit einem bestimmten Zins auch eine entsprechende Rendite einhergeht. Beim Begriff Rendite aber sollte man genauer hinschauen. Bei Rendite denkt man als Anleger gleich an den zu erwartenden Ertrag.
Effektivzinssatz ist die tatsächliche Rendite bei Staatsanleihen
Die Rendite entspricht nicht dem verbrieften Nominalzins, der im sogenannten Kupon festgelegt ist. Sie drückt vielmehr den Effektivzins aus. Und der berücksichtigt den Kaufpreis und die Restlaufzeit sowie die Entwicklung von Marktzinsen und Börsenkurs.
Beispiel Liegt der Marktzins über dem Anleihezins sinkt der Kurswert und der Anleger macht Verluste. Die Rückzahlung wird zu 100 % verbrieft. Hinzu kommen Kosten wie Abschluss- und Verwaltungsgebühren sowie Spesen oder Provisionen. |
All diese Kosten nagen an einem lukrativ erscheinenden Nominalzins. Bei Provisionen, Maklergebühren und Depotgebühren werden häufig Mindestbeträge berechnet.
Bei der Rendite, dem Effektivzins, werden neben dem Nominalzins zusätzlich alle Gewinne und Kosten eingerechnet und ins Verhältnis zum eingesetzten Kapitalbetrag gesetzt. Kurzum: Nach Abzug aller Kosten und Kursschwankungen zeigt die Rendite, wie viel Gewinn ein Anleger vor Steuern erwarten kann.
Langfristiger Nominalzins: Bedeutung für die EU
Für die EU ist ein langfristiger Nominalzins auf Staatsanleihen ein wichtiges Kriterium, da er Rückschlüsse auf die Bonität des Mitgliedsstaates zulässt. Ist der Staat nicht auf fremdes Kapital angewiesen, so sind die Zinsen auf seine Anleihen niedrig. Das Land kann seinen Kapitalbedarf aus eigener Kraft decken. Ist das nicht der Fall, sind die Zinsen hoch.
Da der Markt ein höheres Kreditrisiko berücksichtigt, hat dies wiederum einen Zinsanstieg zur Folge, wodurch das Konvergenzkriterium des Mitglieds mitunter nicht mehr erfüllt wird. Kriterien wie die Stabilität von Wechselkursen können theoretisch auch durch eine unseriöse Wirtschaftspolitik erfüllt werden. Ein langfristiger Nominalzins dient daher dazu, verlässlich Aufschluss über den Zustand einer Volkswirtschaft zu geben.
Berechnung des Referenzwertes für Nominalzinsen auf Staatsanleihen
Ein langfristiger Nominalzins wird im Laufe eines Zeitraums von zwölf Monaten ermittelt, wobei die Zinssätze der Staatsanleihen herangezogen werden und anschließend der Durchschnittswert errechnet wird. Dieser Mittelwert darf einen Referenzwert nicht überschreiten, welcher ebenfalls jährlich neu festgelegt wird.
Hierbei werden die Zinssätze der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten des Vorjahres herangezogen und der Mittelwert berechnet, welcher um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überstiegen werden darf.
2010 waren Estland, Portugal und Belgien jene EU-Länder mit den stabilsten Preisen und kamen im Mittel auf einen langfristigen Nominalzinssatz von 4 %. Die Toleranz von 2 Prozentpunkten aufgeschlagen, ergab sich so ein Referenzwert von 6 %. Kein langfristiger Nominalzins der Euro-Staaten überschritt diese Grenze, während EU-Länder wie Litauen, Lettland, Ungarn und Rumänien deutlich darüber lagen.
Nominalzins & Immobilien – Worauf beim Nominalzinssatz bei der Finanzierung achten?
Da sich nur die wenigsten Menschen eine Immobilie ohne Aufnahme eines Kredites anschaffen können, gibt es ein entsprechend großes Angebot an Finanzierungen am Markt. Die Immobilienfinanzierer werben gerne mit dem Nominalzins. Dieser Zins drückt die vom Kreditnehmer tatsächlich zu zahlenden Zinsen pro Jahr aus.
Nicht mit eingeschlossen sind hier allerdings Auszahlungs-Abschläge (Disagio) sowie Gebühren und sonstige Kosten. Mit dem Nominalzins wird der sogenannte Darlehensnennbetrag verzinst und spiegelt somit nur einen Teil der Kosten des Darlehens wider.
Die Berücksichtigung von Gebühren, Abschlägen und sonstigen Kosten (gemäß Preisangaben-Verordnung) finden sich im Gegensatz zum Nominalzins nämlich im Effektivzins wieder, welcher stets als Vergleichskennziffer gewählt werden sollte.
Sind die Konditionen eines Darlehens über die gesamte vereinbarte Darlehenszeit gleich, so ist vom effektiven Jahreszins die Rede. Ändern sich jedoch während der Laufzeit die Zinsen, die Gebühren- oder die Kostenstruktur, so spricht man in dem Fall von einem anfänglichen effektiven Jahreszins.
Vorsicht Diese beiden Werte können nicht direkt miteinander verglichen werden, weshalb hier bei einer Darlehenswahl besonders die Konditionen überprüft werden sollten. |
Bei der Wahl des Kreditgebers sollte jedoch nicht nur der Effektivzins des Darlehens betrachtet werden. Mögliche Schätzkosten für die zu erwerbende Immobilie, Kosten für Auszahlungs-Nachweise und jede Menge weiterer Nebenkosten werden nicht in den Effektivzins übernommen. Daher gilt es neben dem Vergleich der Effektivzinssätze ebenfalls die weiteren Kostenpunkte zu klären, die entstehen können.
Zinsbindungsfristen
Bei Immobilienkrediten werden die Vertragslaufzeiten immer auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Im Regelfall ist das Darlehen danach noch nicht abgezahlt und es kommt zu einer neuen Vereinbarung.
Welches Zinsniveau nach einer ersten Vertragslaufzeit von zum Beispiel zehn oder fünfzehn Jahren am Markt vorherrscht, kann jedoch niemand vorhersagen. Hier entsteht ein Planungsrisiko, welches unter Umständen in eine Kostenfalle führen kann.
Mittlerweile lassen sich einige Immobilien-Finanzierer auf Laufzeiten von bis zu 25 Jahren ein. Diese führen allerdings zu einem Zinsaufschlag auf die Gesamtlaufzeit, da auch die Finanzierer ihre Risiken absichern müssen. Sorgsame Planung ist daher unabdingbar, bevor ein entsprechender Finanzierungsvertrag geschlossen wird.
Nominalzins & Effektivzins beim Leasing
Das Leasing ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Ob als Privatperson (oft bei PKW-Anschaffungen) oder als Unternehmer (Maschinen, Büroeinrichtung, Telefon- und Computeranlagen) – aus Leasingverträgen ergeben sich mehrere Vorteile. Allerdings sind auch die Nachteile von Leasingangeboten nicht zu vernachlässigen, weshalb die Verträge stets genau geprüft werden sollten.
Bei einem Leasingvertrag steht vor allem die Leasingrate im Vordergrund, die in erster Linie für Vertragsvergleiche hinzugezogen werden kann.
Der Nominalzins gibt bei Kredit- oder Leasingverträgen den Wert an, mit dem das Darlehen jährlich zu verzinsen ist. Allerdings deckt der Nominalzins beim Leasing nicht sämtliche Kreditnebenkosten, Gebühren und sonstige Kostenpunkte ab, weshalb der Effektivzins insgesamt die brauchbarere Vergleichskennzahl darstellt.
Jedoch ist auch die Höhe des Effektivzinses kein pauschaler und optimaler Vergleichsgegenstand. So bleiben beim Effektivzins unter anderem die Kosten für eine Kreditrestschuldversicherung gänzlich außen vor.