Universalbanken – Definition & Aufgaben
Überblick zur Universalbank
Entstehung: Universalbanken gibt es seit Mitte des 19. Jahrhunderts
Bandbreite der Dienstleistungen: Alle Bankgeschäfte, insbesondere Kontoführung, Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Wertpapiergeschäfte
Zielgruppe: Offen für alle Kundengruppen einschließlich Privathaushalte & KMU
Vorteile: Alle Bankgeschäfte aus einer Hand
Nachteile: Potentielle Interessenkonflikte zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen
Wichtige Universalbanken: Deutsche Bank, Commerzbank, Sparkassen, Volks- & Raiffeisenbanken
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn
Universalbanken sind aus dem deutschen Wirtschaftsleben nicht wegzudenken. Fast jeder Privathaushalt unterhält mindestens ein Girokonto bei diesen Instituten. Auch kleine und mittelständische Unternehmen wären nicht im Stande, auf ihre Bankdienstleistungen zu verzichten.
Unter Finanzexperten und den Regulierungsbehörden ist die Universalbank als Bankentyp dagegen nicht unumstritten. Andere bedeutende Volkswirtschaften favorisieren das Trennbanksystem. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, was das Universalbankensystem ausmacht, wie es sich entwickelt hat und mit welchen Vor- und Nachteilen es verbunden ist.
Definition Universalbank
Bei einer Universalbank, auch Vollbank genannt, handelt es sich um eine Kreditbank bzw. Kreditinstitut, dass grundsätzlich allen Kundengruppen offensteht und ein breites Leistungsspektrum bietet.
Zum Kerngeschäft einer Universalbank zählen in aller Regel folgende Tätigkeiten:
- Das Führen von Giro- & Tagesgeldkonten für Privatpersonen & Unternehmen
- Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für diese Kundegruppen
- Kreditgeschäfte mit Privathaushalten, Freiberufler & Gewerbetreibenden
- Die Abwicklung von Geschäften mit Wertpapieren für Kunden & im eigenen Namen
Viele Universalbanken bieten darüber hinaus noch zusätzliche Finanzsprodukte an. Etwa den Handel mit Sorten- und Devisen, die Vermittlung von Versicherungsverträgen oder Leasing und Factoring.
Den Gegenentwurf bilden sogenannte Trennbanken und Spezialbanken. Trennbankensysteme und Spezialbanken sind besondere in den USA und in Japan üblich.
Kreditwesengesetz: Was sind die Aufgaben einer Universalbank?
Im Kreditwesengesetz (KWG) findet sich keine Legaldefinition für Universalbanken, der Begriff wird in diesem Rechtskanon nicht verwandt.
Hinweis
Das Kreditwesengesetz kennt den Begriff Universalbank gar nicht. Dieser hat sich zwar in der Fachsprache, insbesondere in der wirtschaftswissenschaftlichen Bankbetriebslehre sowie in der Bankenpraxis, durchgesetzt aber bisher keinen Eingang in die branchenspezifischen Gesetze gefunden. |
Das KWG unterscheidet stattdessen zwischen
- Kreditinstituten und
- Finanzdienstleistungsinstituten
Kreditinstitute sind gemäß § 1 Abs. 1 KWG Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Was Bankgeschäfte sind, wird im gleichen Absatz der Norm bestimmt. Das KWG unterscheidet dabei zwölf Gruppen von Bankgeschäften. Zu den wichtigsten zählen die Tätigkeiten, die, wie Eingangs erläutert, auch das Kerngeschäft der Universalbanken ausmachen.
Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 Abs. 1a KWG Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind. Zu den Finanzdienstleistungen, die keine Bankgeschäfte sind, zählen zum Beispiel der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber, das Factoring als Factoringgeber, die Anlageberatung und Anlagevermittlung, das Sortengeschäft oder der Betrieb von Handelsplattformen.
Da Universalbanken Bankgeschäfte betreiben qualifizieren sich als Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG.
Das bedeutet aber nicht, dass sie bestimmte Aufgaben übernehmen müssen, sondern lediglich, dass sie bestimmte Geschäfte ausführen dürfen, wenn sie dafür von der zuständigen Aufsichtsbehörde, in Deutschland ist das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn, eine Lizenz erhalten haben.
Universalbanken müssen Jedermann-Konten anbieten
Von dem Grundsatz, das Universalbanken ihre Bandbreite an Dienstleistungen selbst bestimmen dürfen, gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine für Privathaushalte sehr wichtige Vorschrift ist der Rechtsanspruch auf eine Bankkonto.
Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetz (ZKG) im Juni 2016 sind Geschäftsbanken, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten gemäß § 31 ZKG verpflichtet, jedem Verbraucher ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen und somit für alle Kundengruppen zur Verfügung zu stehen. Berechtigt ist jeder Verbraucher, also Personen, die das Konto nicht überwiegend beruflich oder gewerblich nutzen, mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.
In einigen Bundesländern, z.B. in Bayern, Hessen und Thüringen gibt es darüber hinaus noch Sparkassengesetze und -verordnungen, die einen Kontrahierungszwang vorsehen und so garantieren, dass nahezu jeder Privathaushalt zumindest ein Basiskonto erhalten kann.
Basiskonten unterscheiden sich von normalen Girokonten insbesondere dadurch, dass sie keinen Verfügungsrahmen haben und nur im Haben geführt werden können. Sie ermöglichen aber das Tätigen und Empfangen von Geldüberweisungen und die Teilnahme am Lastschriftverkehr. Die Kontoinhaber können also ganz normal Löhne und Gehälter, Renten oder Sozialleistungen empfangen und ihre Rechnungen sowie wiederkehrende Verpflichtungen, insbesondere die Mieten, bargeldlos bezahlen. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, um überhaupt am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können.
Von dieser Regelung profitieren auch Personen, die verschuldet sind, da ein bereits bestehendes Konto auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden muss. Die Rechtsgrundlage hierfür wurde in § 850k Abs. 7 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert.
Tipp
Kein Bankkonto? Das können Sie sofort ändern. Universalbanken sind seit 2016 gemäß § 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG) verpflichtet, Verbrauchern ein Basiskonto (Jedermann-Konto) einzurichten und für alle Kundengruppen zur Verfügung zu stehen. Auf Antrag des Kontoinhabers muss dieses Basiskonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden (§ 850k Abs. 7 S. 2.ZPO). |
Die Geschäfte einer Universalbank
Universalbanken zeichnen sich gemäß Hans Egon Büschgen, einem führenden deutschen Wirtschaftswissenschaftler auf dem Gebiet der Bankbetriebslehre, dadurch aus, dass sie das Einlagen- und Kreditgeschäft mit dem Wertpapiergeschäft, (einschließlich Emissions-, Kommissions- und Depotgeschäft) sowie mit dem Investmentbanking und dem Eigenhandel verbinden.
Nicht alle Universalbanken sind so breit aufgestellt, nahezu alle Institute, die sich als Universalbank qualifizieren, verdienen aber Geld mit bestimmten Tätigkeiten.
Dazu gehören:
- Einlagengeschäft bzw. Verwahrung von Einlagen, die gegen höhere Soll-Zinsen als Kredite ausgeliehen werden
- Führen von Girokonten & Abwicklung des Zahlungsverkehrs gegen Gebühren
- Abwicklung von Wertpapiergeschäften im Auftrag des Kunden gegen Gebühr
- Handel mit Wertpapieren im eigenen Namen & auf eigene Rechnung
Die Banken üben diese Kerngeschäftstätigkeiten aus kommerziellen Gründen aus, sie erwirtschaften so Gewinn. Gleichzeitig übernehmen sie damit aber eine wichtige Funktion in modernen Volkswirtschaften.
Universalbanken gewährleisten zum einen die bargeldlose Abwicklung von Transaktionen, was für moderne,
global vernetzte Volkswirtschaften unerlässlich ist. Gleichzeitig sorgen sie aber auch für die Bargeldversorgung der Wirtschaftsteilnehmer und ermöglichen so die Abwicklung alltäglicher Geschäftsvorfälle. Sie treiben zudem das Wirtschaftswachstum voran, das ohne Investitionen nicht möglich ist. Diese müssen aber finanziert werden und Bankkredite spielen hier nach wie vor eine zentrale Rolle.
Da Banken auf diese Weise Geld schöpfen, beeinflussen sie auch die Geldmenge, die im Umlauf ist und können, wenn sie ihre Aufgaben nicht verantwortungsbewusst wahrnehmen, das gesamte Wirtschafts- und Finanzsystem eines Landes oder supranationaler Organisationen wie der Europäischen Union, im schlimmsten Fall sogar die Weltwirtschaft, destabilisieren.
Die Aufsicht über den Finanzdienstleistungssektor ist deshalb besonders streng und wurde in Anschluss an die letzte große Banken- und Finanzkrise in den späten Nuller Jahren diese Jahrhunderts nochmals verschärft.
Wussten Sie?
Die entsprechenden Gesetzespakete werden in Anlehnung an die Schweizer Stadt, in der sie ursprünglich konzipiert und ausgehandelt wurden, als Basel I bis III bezeichnet. |
Geschichte: Wann haben sich Universalbanken entwickelt?
Universalbankensysteme sind für moderne Volkswirtschaften sehr wichtig, aber wie haben sich die Institute eigentlich entwickelt?
Als die älteste heute noch existierende Geschäftsbank gilt die italienische Banca Monte dei Paschi di Siena, kurz MPS. Das Geldhaus wurde 1472 in Siena gegründet und erhielt seinen heutigen Namen im Jahr 1624. Die MPS war aber zu Beginn ihrer Tätigkeit auf die Staatsfinanzierung und die Vergabe von Bodenkrediten spezialisiert. Zur Universalbank wurde sie erst im frühen 20. Jahrhundert umfunktioniert.
Als Urmutter aller Universalbanken gilt deshalb ein anderes Institut. Der Ökonom Adolf Weber, der die wirtschaftliche Neuordnung Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg maßgeblich beeinflusste, hat die französische Société Générale du Crédit Mobilier zur Keimzelle der Universalbanken erklärt.
Dieser These folgt die Bankenforschung mehrheitlich noch heute. Die Crédit Mobilier wurde 1852 in Paris gegründet und war auf die Vergabe von Investitionskrediten an die Aufstrebende Industrie und die Eisenbahnfinanzierung spezialisiert. Sie betrieb aber auch das Depositen- und Wechselgeschäft. Das Leistungsspektrum war also schon deutlich breiter, als bei der MPS.
Das Geschäftsmodell der Franzosen fand schnell Nachahmer im In- und Ausland. In Österreich adaptierte der bekannte Bankier Anselm Salomon von Rothschild das Modell. Auch in Deutschland entwickelten sich bald die ersten Banken des Typs Crédit Mobilier. Zu diesem Zeitpunkt war die französische Vorreiterin aber bereits wieder zusammengebrochen. Ein Schicksal, das viele frühe Universalbanken teilten.
Von Anfang an erfolgreich war dieser Bankentypus außer in der Schweiz sowie in Österreich und Ungarn nur in einigen deutschen Staaten, insbesondere in den damals preußischen Rheinprovinzen und in Berlin. 1870 entstanden, fast zeitgleich, die Commerzbank und die Deutsche Bank. Zwei Jahre später folgte die Dresdner Bank.
Im 20. Jahrhundert wurden die Aufgaben der Universalbanken in Deutschland aber dennoch lange Zeit vorwiegend von den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken erfüllt.
Hätten Sie es gewusst?
Als erste deutsche Universalbank gilt die Darmstädter Bank für Handel und Industrie, die 1853 ihre Konzession erhielt. Gründer waren der Unternehmer Gustav von Mevissen und der Bankier Abraham Oppenheim. 1922 wurde das Institut mit der Nationalbank für Deutschland fusioniert, so entstand die Darmstädter und Nationalbank (Danat-Bank), die als eines der prominentesten Opfer der Deflationspolitik während der Weltwirtschaftskrise in den 1920er Jahren gilt. 1931, also nicht einmal 10 Jahre nach ihrer Entstehung, musste die Danat-Bank bereits wieder Konkurs anmelden. Danach wurde sie mit der Dresdner Bank fusioniert. |
Das System der Universalbanken in Deutschland
In Deutschland hat sich zwischenzeitlich ein Universalbankensystem herausgebildet, dass durch drei Banktypen geprägt wird.
Diese sind:
- Öffentlich-rechtliche Banken
- Genossenschaftsbanken
- Privatbanken
Die drei Typen unterscheiden sich insbesondere durch die Eigentümerstruktur und die Ziele, die sie verfolgen.
Öffentlich-rechtliche Banken
Zu den öffentlich-rechtlichen Banken zählen insbesondere die Sparkassen. Diese Kreditinstitute, die historisch auf die Waisen- und Leihkassen zurückgehen, werden von den Kommunen getragen und verfolgen gemeinnützige Zwecke.
Ihr öffentlicher Auftrag besteht darin, im Geschäftsgebiet die Grundversorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen, das Sparen und die Vermögensbildung in allen gesellschaftlichen Schichten zu fördern und für die Privathaushalte, die lokale mittelständische Wirtschaft und ihre Trägerinnen, also die Städte und Gemeinden, Bank- und Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Genossenschaftsbanken
Genossenschaftsbanken verfolgen ebenfalls gemeinnützige Zwecke, sie gehören aber nicht den Kommunen, sondern ihren Anteilseignern, also den Mitgliedern der Genossenschaft oder einem Genossenschaftsverbund.
Die Anfänge der Genossenschaftsbanken gehen auf die von den beiden Sozialreformern Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelten Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung zurück.
Die modernen Genossenschaftsbanken sind im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zusammengeschlossen. International organisieren sie sich über die Internationale Volksbankenvereinigung (CIBP), die ihren Sitz in Brüssel hat.
Die größte Deutsche Genossenschaftsbank ist die DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank aus Frankfurt/Main, die als Zentralinstitut für alle rund 850 deutschen Kreditgenossenschaften fungiert. Größte genossenschaftliche Einzelbank ist die Deutsche Apotheker- und Ärztebank aus Düsseldorf. Als größte regionale Genossenschaftsbank gilt die Sparda-Bank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.
Privatbanken
Die Privatbanken haben sich, wie oben schon geschildert, nach dem Vorbild der französischen Crédit Mobilier herausgebildet. Sie verfolgen ganz überwiegend gewinnorientierte Ziele und sind häufig an der Börse notiert.
Die größte nationale Universalbank ist die Deutsche Bank mit Sitz in Frankfurt/Main, gefolgt von der Commerzbank, die ebenfalls in Frankfurt/Main ansässig ist und der Münchner Unicredit Bank, die früher als Hypovereinsbank firmierte.
Was sind die Vorteile von Universalbanken?
Aus Sicht der Marktteilnehmer bieten Universalbanken den Vorteil, dass sie alle wichtigen Bankdienstleistungen wie Kreditgeschäfte oder sonstige Finanzprodukte unter einem Dach vereinen.
Kunden können hier ein Girokonto eröffnen, fürs Alter vorsorgen, mit Wertpapieren handeln und wichtige Versicherungen abschließen. Die mittelständische Wirtschaft, die meist keinen Zugang zu den organisierten Kapitalmärkten hat, profitiert von der breiten Palette an Kredit- und sonstigen Finanzierungsangeboten.
Nachteile von Universalbanken
Aus Sicht der Kunden besteht der größte Nachteil darin, dass zwischen den einzelnen Geschäftszweigen nicht wirklich eine „Chinese Wall” gezogen werden kann, obwohl zwischen dem Einlagengeschäft, dem Kredit- und dem Investmentgeschäft regelmäßig Interessenskonflikte bestehen.
Wer sein Geld auf einem Sparbuch deponiert, ist in erster Linie daran interessiert, sein Vermögen sicher anzulegen. Solche Kunden möchten nicht, dass es ein allzu forscher Investmentbanker das Geld und rechnen oft auch gar nicht erst mit dieser Möglichkeit. Großbanken wurden deshalb durch das „Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“, das oft auch als Trennbankengesetz bezeichnet wird, gezwungen, ihr Investmentgeschäft abzuspalten.
Ob Trennbanken bzw. Spezialbanken den Universalbanken aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vorzuziehen sind, ist unter Volkswirten aber umstritten. Der deutsche Bankensektor, der von den Universalbanken dominiert wird, gilt im Vergleich zum US-Finanzsektor, den Trennbanken beherrschen, als ineffizient. Das ist aber auf eine ganze Reihe von Faktoren zurückzuführen und nicht nur auf das unterschiedliche Bankenkonzept.
Viele Experten halten Universalbanken darüber hinaus für stabiler als das Trennbankensystem, da sie Verluste aus einem Geschäftszweig durch Gewinne aus anderen Segmenten ausgleichen und deshalb Krisen besser meistern können.
Fazit: Wie sieht die Zukunft der Universalbanken aus?
International geht der Trend in Richtung Universalbanken statt in Richtung Spezialbanken. Der Typus Vollbank ist nicht nur bei den Privatkunden beliebt.
Firmenkunden werden immer häufiger mit komplexen finanzwirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Diese können von Kreditbanken, die breit aufgestellt sind und ein großes Spektrum an Finanzprodukten anbieten, oft besser und schneller bewältigt werden, als von stark spezialisierten Spezialbanken.
Darüber hinaus hat die Bankenkrise die Institute gezwungen sich zu konsolidieren. Viele Banken bauen Mitarbeiter und Filialen ab, um wirtschaftlicher zu werden. Unrentable Banken wurden während der Krise eliminiert oder mussten sich zu größeren und leistungsstärkeren Verbänden zusammenschließen.
Insgesamt hat das die Leistungsfähigkeit dieser Institute verbessert. Die Vollbanken werden aus der deutschen Bankenlandschaft deshalb in absehbarer Zukunft bestimmt nicht verschwinden, aber wohl zunehmend den Druck verspüren, den junge, moderne Onlinebanken erzeugen.