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Verbraucherpreisindex – Berechnung von Inflation und Wertsicherung

Inhaltsverzeichnis

Der Verbraucherpreisindex zeigt die allgemeine Preissteigerung und damit die Inflationsrate. Die Berechnung durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erfolgt mithilfe eines definierten Warenkorbs.

Der Verbraucherpreisindex dient als Grundlage zur Berechnung der Inflationsrate. Damit zählt er zu den zentralen volkswirtschaftlichen Daten für die Wirtschafts- und Geldpolitik. Außerdem ist er die Leitlinie für eine Reihe von Verträgen, bei denen sich die Berechnung von Geldforderungen nach den Daten des Verbraucherpreisindex richtet. Alle 5 Jahre jedoch wird von einer neuen Basis aus berechnet.

Berechnung des Vebraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex wird jeden Monat vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden erhoben. Als Bemessungsgrundlage zur durchschnittlichen Preisveränderung aller Waren und Dienstleistungen dient der Abgleich zu einem Basisjahr. Die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr wird als Messgröße für die Inflation verwendet.

Die Berechnung des Verbraucherpreisindex erfolgt anhand eines Verbrauchsschemas, dem sogenannten Warenkorb. Der enthält alle Güter und Dienstleistungen, die den typischen Verbrauchsgewohnheiten eines durchschnittlichen bundesdeutschen Haushalts entsprechen.

Dazu gehören Lebensmittel, Bekleidung oder Mieten, langlebige Gebrauchsgüter wie Kraftfahrzeuge oder Möbel, sowie Dienstleistungen, also Friseure, Versicherungen oder Handwerkerleistungen. Weitere typische Größen sind Energie, Telekommunikation aber auch staatliche Gebühren und Steuern.

Verbraucherpreisindex – Berechnung mit 300.000 Einzelpreisen

Die Preise werden in einer Reihe von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Dienstleistungsbetrieben ermittelt. Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter erheben dazu monatlich in 188 deutschen Berichtsgemeinden für ca. 700 Waren und Dienstleistungen rund 300.000 Einzelpreise. Da es um den Endverbraucher geht, sind dies Bruttopreise.

Aufgrund dieser Daten erfolgt dann die Berechnung des Verbraucherpreisindex nach einem bestimmten Gewichtungsschema. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Preissenkungen, die sich dadurch ergeben, dass neuere Geräte im Vergleich zu Vorgängermodellen mehr Leistung zum gleichen Preis bieten.

All diese Preise werden dann als Preisbasis in Form einer Indexzahl für ein Basisjahr ausgedrückt. Dieser Referenzwert beträgt 100. Die höheren Indexwerte der kommenden Jahre zeigen dann im Abgleich dazu die Preisentwicklung und damit die Inflation. Sinken die Werte, liegt eine Deflation vor.

Der Wert eines Basisjahres ist immer nur 5 Jahre lang gültig. Da sich die Konsumgewohnheiten ebenso verändern wie das Angebot an Waren und Dienstleistungen, wird der Warenkorb im regelmäßigen Turnus neu zusammengestellt. Die aktuelle Bezugsbasis mit einem Wert von 100 ist der Warenkorb des Jahres 2010.

Die Angabe von Indexwerten bzw. Indexpunkten ist jedoch keine Prozentangabe. Das aber ist kein Hindernis, eine Veränderung prozentual zu berechnen. Die Umrechnung ist einfach und erfolgt nach der Formel: ( Neuer Indexstand / Alter Indexstand * 100 ) – 100. Dies ergibt dann den jeweiligen Wert in Prozent. Weist etwa der August 2013 einen Indexstand von 106,1 aus und der August 2012 einen Wert von 104.5, so beträgt nach der Berechnung die Veränderung zum Vorjahr 1,5%.

Verbraucherpreisindex – Berechnung von Wertsicherungsklauseln

Der Verbraucherpreisindex dient auch zur Berechnung, wenn es darum geht, laufende Geldforderungen in Verträgen wie Mieten, Pachten oder Renten wertbeständig zu halten. Sofern diese Wertsicherungsklauseln zulässig sind, werden sie also an die Entwicklung des Preisindex gekoppelt. Probleme bei der Berechnung kann zum einen die Umstellung auf ein neues Basisjahr verursachen.

Eine Harausforderung für Altverträge stellt auch die Reform zu Beginn 2003 dar. Damals wurden die verschiedenen Preisindizes für unterschiedliche Haushaltstypen durch den einheitlichen „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ ersetzt.

Seitdem stellt das Statistische Bundesamt keine Umrechnungsfaktoren für frühere Basisjahre mehr zur Verfügung. Dafür allerdings bietet es für die Anpassung von Wertsicherungsklauseln umfangreiche Hilfestellungen an.

Im Internetangebot des Bundesamtes steht ein interaktives Programm zur Verfügung, das Anleitungen zur selbständigen Berechnung von Leistungsanpassungen bei Wertsicherungsklauseln ermöglicht

Verbraucherpreisindex – aktuelle Berechnung historischer Geldbeträge

Der Verbraucherpreisindex ist außerdem die Basis um aktuelle Vergleichswerte für historische Geldbeträge zu berechnen. Auch hierfür gibt es eine Berechnungshilfe im Internet. Die danach berechneten Kaufäquivalente sind Anhaltspunkte für den heutigen Wert von Waren und Dienstleistungen, die damals für einen bestimmten Geldbetrag erhältlich waren.