Vom Diskontsatz zum Basiszinssatz – der Referenzzins
Wenn es darum geht, Leistungen oder Verzugszinsen zu berechnen, richten sich Banken, Notare, Gerichtsvollzieher, Geschäftspartner oder Privatleute traditionell nach einem Referenzzins – er dient als Basis. Und wenn Rechnungen verspätet beglichen werden, kommen Verzugszinsen auf den Referenzzins oben drauf. Früher hieß er Diskontsatz, heute Basiszinssatz.
Immer zu Beginn eines Halbjahres wird er von der Bundesbank angepasst. In Niedrigzinszeiten freuen sich vor allem Schuldner über entsprechend mäßige Forderungen. Ebenso Kreditnehmer, da die Bank ihre Aufschläge auf den Basiszins aufsetzt. Zinssparer wiederum würden von einem höheren Basiszins profitieren. Auch geht bei vorzeitiger Kündigung von Festgeld der Basiszins nicht verloren.
Fortgeschrittenere Jahrgänge werden noch den Diskontsatz statt Basiszinssatz in Erinnerung haben. Der Diskontsatz wurde bis zur Währungsunion von der Bundesbank ausgegeben und war der maßgebende Zinssatz in Deutschland. Entsprechend findet sich in vielen älteren Verträgen der Bezug zum Diskontsatz. Da er 1999 abgeschafft und vom Basiszinssatz abgelöst wurde, werden derartige Verträge im Sinne des Basiszinssatzes interpretiert, sofern sich der Zins auf den aktuellen Stand bezieht.
Diskontsatz, Lombardsatz, Basiszinssatz
Ein Blick zurück: Der Diskontsatz war ursprünglich der von der Deutschen Bundesbank festgelegte Zinssatz für Wechselkredite und galt damit als Leitzinssatz zur Steuerung des Geldmarkts. Wechsel wurden von Kreditinstituten bzw. Banken an die Zentralbank verkauft, um sich auf die Art kurzfristig Liquidität zu verschaffen. Der Preis dafür war der Diskontsatz, als Abschlag vom jeweiligen Geldwert, sprich Nominalwert. Spielte der Wechsel als Kredit- und Zahlungsmittel in der Wirtschaft lange eine zentrale Rolle, so verlor er 1987 an Bedeutung und damit der Diskontsatz.
Folglich rückte er auch als Leitzinssatz in den Hintergrund und musste dem Lombardsatz den Rang abtreten. Zum Lombardsatz verschafften sich Kreditinstitute ebenfalls Liquidität bei der Zentralbank, und zwar durch Verpfändung eigener Wertpapiere. Dieser Ankauf von Wertpapieren durch die Zentralbank hatte die zuvor dominierenden Wechsel abgelöst. Wertpapiere von Banken oder über die Börse zu kaufen ist ein Instrument der Offenmarktpolitik, die fortan zentral für die Geldpolitik der Bundesbank wurde. Die Refinanzierung von Banken über Wechsel spielte ab den 1990er Jahren nur noch eine untergeordnete Rolle.
Verzugszinsen im Schuldrecht
Vollends verschwunden ist der Diskontsatz, als 1999 die Europäische Währungsunion in Kraft trat. Im Januar dieses Jahres wurde er abgeschafft und in allen einschlägigen Gesetzestexten durch den Basiszinssatz abgelöst. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird er in § 247 definiert. Der Paragraph nimmt zudem Bezug auf die Modernisierung des Schuldrechts, das grob gesagt, den Austausch von Leistungen bzw. Verträge behandelt.
Zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gilt seit 2002, dass bei Rechnungen ohne Angabe von Zahlungszielen Forderungen sofort fällig werden, bei Zahlungsfristen zum angegebenen Zeitpunkt. Nach 30 Tagen gerät ein Schuldner auch ohne Mahnung automatisch in Verzug. Ab dem Zeitpunkt greifen Verzugszinsen, die dem Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden. Unter gewerblichen Vertragspartnern sind es bis zu 8 %, unter Privatleuten und bei Konsumenten ein Zinssatz von bis zu 5 %. Inwieweit ein Gläubiger diese Grenzen ausreizen will, steht im frei. Geschäftsleute können übrigens auch höhere Zinssätze vereinbaren.
Der Sockel all dessen ist der Basiszins, auf den der Verzugszins hinzugerechnet wird. Entsprechend § 247 BGB beträgt der Basiszinssatz standardmäßig 3,62 %. Er kann allerdings darüber oder darunter liegen, je nach den aktuellen Tabellen der Bundesbank, die den Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) folgen. 2008 zum Beispiel, als vor der Finanzkrise der Basiszinssatz 3,32 % betrug, mussten säumige Privatzahler plus maximal 5 % Verzugszins bis zu 8,32 % berappen. Dem stehen nur 4,12 % im Jahr 2019 entgegen, weil da der Basiszinssatz mit -0,88 % ausgewiesen wird.
Knapp unterm Leitzins
Der Basiszinssatz ist eine nationale Regelung, die in Bezug auf Verzugszinsen in Deutschland und Österreich gilt. Der Leitzins indes wird von der EZB festgelegt. Proportional zu diesem entwickelt sich der Basiszinssatz, liegt aber generell etwas darunter, sodass in Nullzinsphasen schnell Minuswerte erreicht werden.
Stichwort Leitzinssatz: Mit ihm ist in der Regel der Hauptrefinanzierungssatz gemeint, zu dem sich Banken kurzfristig bei der EZB mit Geld versorgen, sprich refinanzieren. Neben dem Spitzenfinanzierungssatz, der für Refinanzierungen auf Tagesbasis gilt und dem Einlagesatz, den Banken für Einlagen bei der Zentralbank erhalten, ist er der der wichtigste unter den drei Leitzinsarten.
Vom Diskontsatz zum Basiszinssatz – in seiner Abhängigkeit von den Leitzinsen hat er früher wie heute nicht nur für Gläubiger und Schuldner, sondern auch für Kreditnehmer und Privatanleger Bedeutung. Bei Geldanlagen werden in der Regel Zinsen gezahlt, die beim Basiszinssatz zuzüglich einer bestimmten Spanne liegen. Mit alledem kommt dem bei vielen weniger bekannten Basiszinssatz als Referenzgröße eine stärkere Rolle zu, als verbreitet angenommen.