Aktien-Strategie: Geld verdienen mit Übernahme-Kandidaten
Die Finanzkrise hat die Vorstände rund um den Globus vorsichtig werden lassen. Unnötiges Risiko galt es möglichst zu vermeiden. So kam es, dass die Unternehmen weltweit Bargeld horteten.
Allein die 500 nach Börsenwert größten US-Unternehmen verfügen derzeit über die Rekordsumme von rund 1,7 Billionen US-Dollar.
Doch 7 Jahre nach Krisenausbruch scheinen die Erinnerungen an mancher Stelle nach und nach zu verblassen.
Übernahmen: Der Sommerschlussverkauf hat begonnen
Der Appetit auf Risiko nimmt also wieder zu. Das gehortete Geld soll nicht mehr ungenutzt herumliegen. Daher machen sich die Manager auf die Suche nach potenziellen Übernahmekandidaten.
Hinzu kommt, dass die Zinsen weiterhin niedrig sind. Damit wollen die Notenbanken die Wirtschaft ankurbeln – erreichen aber auch folgenden Nebeneffekt: Übernahmen lassen sich damit preisgünstig finanzieren.
Bei der Bewältigung von teuren Übernahmen helfen zum Teil aber auch hohe Aktienkurse des Unternehmens, welches ein anderes schlucken will.
Der Grund: Übernahmen werden vor allem in den USA häufig mit eigenen Aktien bezahlt.
Da Übernahmen aktuell gleich durch mehrere Effekte begünstigt werden, herrscht vor allem in den USA so etwas wie eine „Schlussverkaufsstimmung“. Denn dort kam es in diesem Jahr bislang zu Übernahmen und Fusionen im Wert von insgesamt mehr als 800 Mrd. US-Dollar.
Sicherheit und Gewinn-Chancen mit Übernahmen
Das ist ein um 57% größeres Volumen als noch im Vorjahr. Aber auch weltweit stieg das Volumen um rund 30%.
In Europa beträgt die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr immerhin noch 15%. Damit spielen Übernahmen aktuell eine besonders wichtige Rolle im Börsengeschehen.
Deshalb möchten wir Sie in diesem Beitrag über die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit dem Thema Übernahmen informieren und auch darüber, wie Sie als Aktionär von Übernahmen profitieren können.
Der deutsche Gesetzgeber hat klare Grenzen gezogen, damit die Aktionäre im Rahmen einer Übernahme nicht benachteiligt werden.
Wenn Sie auf Übernahme-Kandidaten setzen wollen, sind für Sie die folgenden 3 Beteiligungs-Schwellen wichtig:
Ab 30% muss ein Pflichtangebot erfolgen
Wenn ein Großaktionär bei einem Unternehmen auf mindestens 30% aufstockt, muss dieser Investor zwingend ein Übernahme-Angebot veröffentlichen.
Die restlichen Aktionäre können entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen und einen Barausgleich erhalten, oder ob sie Anteils eigner (Aktionär) des Unternehmens bleiben wollen.
Ab 75% kann ein Gewinnabführungsvertrag erfolgen
Spannend wird es wieder, wenn der Großaktionär den Aktien-Anteil auf mindestens 75% erhöht.
Dann können der Großaktionär und das Unternehmen, das übernommen wird, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen. Nach Abschluss dieses Vertrages übernimmt der Großaktionär die operative Leitung des Unternehmens.
Dieser Schritt erfolgte zum Beispiel bei der MAN-Übernahme durch VW. Der Vorteil für die MAN-Aktionäre (und andere Aktionäre in einer vergleichbaren Übernahme-Situation):
Sie können frei wählen, ob sie die Aktien über die Börse verkaufen, das neue Übernahmeangebot annehmen, oder Aktionär bleiben und zukünftig eine festgelegte Garantie-Dividende kassieren, die jedes Jahr gezahlt werden muss.
Da die Garantie-Dividenden im Regelfall deutlich über der Standard-Dividende liegen, können Sie hier mit Renditen in Höhe von 4 bis 6% rechnen.
In der aktuellen Niedrig-Zins-Phase sind Garantie-Dividenden eine gute Alternative zu Zins-Anlagen.
Ab 95% kann ein Squeeze-out-Verfahren eingeleitet werden
Squeeze-out bedeutet „herauspressen“. Wenn ein Großaktionär mindestens 95% der Stimmrechte besitzt, kann er die restlichen Aktionäre aus dem Unternehmen herauspressen und so den Aktienanteil auf 100% erhöhen.
Aber natürlich gibt es auch für diesen Zwangs-Verkauf an den Großaktionär feste Regeln. Es wird ein Gutachten erstellt, das den Wert des Unternehmens ermittelt. Der Großaktionär hat 2 Optionen:
Er kann den Mindestpreis bieten. Wenn er damit durchkommt, spart er bei der Übernahme viel Geld.
Der Nachteil: Profi-Investoren werden gegen diesen Preis klagen. Der Rechtsstreit dauert mehrere Jahre. Der Großaktionär muss daher die Gerichtskosten einkalkulieren und zusätzlich das Risiko, dass ein Gericht den Übernahme- Preis erhöht.
Daher ist es aus Sicht des Großaktionärs taktisch oft klüger, einen Aufpreis zu zahlen, wenn dadurch die Übernahme ohne Gerichtsverfahren glatt und zeitnah über die Bühne geht.
Je weiter die Übernahme fortgeschritten ist, desto geringer das Kurs-Risiko
Unternehmen, bei denen eine Übernahme schon weit fortgeschritten ist, eignen sich für Sie sehr gut zur Depot-Ergänzung, um Risiken zu glätten.
Denn hat ein Übernahme-Kandidat bereits dem Großaktionär die Unternehmensleitung übertragen, wird – wie bereits beschrieben – vertraglich eine Garantie-Dividende vereinbart. Diese erhält der Aktionär auch dann, wenn das Unternehmen in Schwächephasen Verluste schreibt.
Die hohe Dividende stabilisiert den Aktienkurs. Viele Aktien mit Garantie-Dividende haben in den zurückliegenden Krisen bewiesen, dass sie Vermögen erhalten können.
Als Sahne-Häubchen können Sie mit weiter steigenden Kursen rechnen, wenn es zur Komplett-Übernahme kommt (Squeeze-out).
Übernahme-Kandidaten können für den Rendite-Kick sorgen
Übernahme-Kandidaten ohne Garantie-Dividende, bei denen erst jüngst ein Großaktionär eingestiegen ist, sind weniger sicher, bieten Ihnen dafür eine höhere Rendite-Chance.
Wenn ein Unternehmen übernommen wird, will der Großaktionär möglichst viele Aktien einsammeln und bietet daher fast immer einen hohen Aufschlag auf den Börsenkurs.
Im Schnitt beträgt der Aufschlag 30%. Im Einzelfall sind sogar Gewinne von über 100% möglich.
Achtung: Neue Gesetzeslage
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor wenigen Jahren ein Urteil gefällt, aus dem hervorgeht, dass Aktionäre von Unternehmen, die sich von der Börse zurückziehen, keine Barabfindung mehr erhalten müssen (aber können).
Das könnte im Falle einer Übernahme bedeuten, dass Sie – sofern Sie Aktien eines Unternehmens halten, das übernommen und somit auch von der Börse genommen wird – keine Barabfindung mehr zu erwarten haben.
Experten gehen jedoch davon aus, dass dieses Urteil bald geändert wird. Die Politik hat bereits reagiert und arbeitet an einer Neufassung mit besseren Schutzrechten für Aktionäre.