Arbeitnehmersparzulage – Höhe, Anspruch & Voraussetzungen
Seit Jahrzehnten fördert der Staat die vermögenswirksamen Leistungen, die oftmals vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer zu zahlen sind – und zwar mit der Arbeitnehmersparzulage. Damit soll eine gezielte Förderung des Vermögensaufbaus auf Seiten der Arbeitnehmer stattfinden. In diesem Jahr haben sich die relevanten Einkommensgrenzen erhöht, sodass rund 17 Millionen Bundesbürger mehr als bisher die Sparzulage erhalten können.
In unserem Beitrag gehen wir darauf ein, worum es sich bei der Arbeitnehmersparzulage handelt und wie diese funktioniert. Wir erläutern, wer einen Anspruch auf die Zulage hat, wie Sie die Sparzulage beantragen, für welche Anlageformen Sie sich entscheiden können und in welcher die Förderung gezahlt wird.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Förderung, die der Staat für den Vermögensaufbau leistet. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Sparer einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abschließt.
Zahlreiche Arbeitgeber in Deutschland sind per Tarif dazu verpflichtet, zumindest einen Teil der VL-Leistungen an die Arbeitnehmer zu zahlen. Auf die gesamten Beiträge in Form der vermögenswirksamen Leistungen zahlt der Staat die Arbeitnehmersparzulage.
Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen haben mittlerweile über 20 Millionen Bundesbürger einen Anspruch auf die Förderung durch den Staat. In erster Linie sollen Geringverdiener und Menschen mit einem unter dem Durchschnitt liegenden Einkommen beim regelmäßigen Vermögensaufbau durch die staatliche Sparzulage unterstützt werden. Deshalb müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden, auf die wir im Verlauf des Beitrages näher eingehen.
Wie funktioniert die Arbeitnehmersparzulage?
Die Funktionsweise der Arbeitnehmersparzulage ist einfach erklärt: Wer Anspruch auf die Sparzulage hat und alle Voraussetzungen für den Erhalt erfüllt, kann die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt durch die Steuererklärung beantragen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der ermittelte Betrag, der sich durch die Höhe der geleisteten VL-Leistungen und der Spar-Form ergibt, direkt in den laufenden Vertrag überwiesen.
Aber schauen wir uns den konkreten Ablauf der Arbeitnehmersparzulage im Detail an:
Wer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage?
Zu den zulageberechtigten Personen, die einen Anspruch auf die staatliche Förderung haben, zählen:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Richter
- Soldaten
- Auszubildende
Ferner muss es sich beim Vertrag um ein VL-zertifiziertes Produkt handeln und die Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
Was sind die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage?
Die Voraussetzungen für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage in Deutschland sind im Fünften Vermögensbildungsgesetz festgelegt. Diese umfassen mehrere Kriterien, die Arbeitnehmer erfüllen müssen, um die staatliche Förderung zu erhalten:
- Einkommensgrenzen: Die Arbeitnehmersparzulage wird nur an Arbeitnehmer gewährt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Alleinstehende liegt diese Grenze aktuell bei 40.000 Euro, für Verheiratete bei 80.000 Euro.
- Anlage in vermögenswirksamen Leistungen: Der Arbeitnehmer muss in bestimmte Anlageformen investieren, die im Vermögensbildungsgesetz definiert sind. Dazu gehören unter anderem Bausparverträge und Aktienfonds, die bestimmten Kriterien entsprechen.
- Regelmäßige Einzahlungen: Die vermögenswirksamen Leistungen müssen regelmäßig eingezahlt werden. Diese Einzahlungen können direkt vom Arbeitgeber aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers geleistet werden. Der jährliche Höchstbetrag, der für die Sparzulage berücksichtigt wird, beträgt 470 Euro für Bausparverträge (bei Ehegatten: 940 Euro) und 400 Euro für Aktienfonds (bei verheirateten Arbeitnehmern: 800 Euro).
- Vertragsbindung: Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in einen Vertrag eingezahlt werden, der speziell für diese Form der Sparförderung zugelassen ist. Der Vertrag muss über eine Mindestdauer bestehen, die in der Regel sieben Jahre beträgt (einschließlich der Sperrfrist von sechs Jahren und einem Ruhejahr).
- Steuerlicher Wohnsitz in Deutschland: Der Antragsteller muss in Deutschland steuerpflichtig sein, um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können.
- Antragstellung: Die Arbeitnehmersparzulage muss jährlich beim Finanzamt beantragt werden. Dies geschieht durch Einreichung der Anlage VL der Steuererklärung, in der die entsprechenden Einzahlungen in die vermögenswirksamen Leistungen nachgewiesen werden.
Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die staatliche Förderung gezielt Arbeitnehmern mit geringerem und mittlerem Einkommen zugutekommt und diese beim Vermögensaufbau unterstützt werden.
Wie beantragt man die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung, sodass die relevanten Daten an das Finanzamt übermittelt werden. Wichtig ist vor allem die Anlage VL, die Sie im Rahmen der Steuererklärung einreichen.
Vorab sind noch weitere Schritte notwendig, sodass Sie sich an der folgenden Anleitung orientieren können, wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage gerne beantragen möchten:
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser sich an den vermögenswirksamen Leistungen beteiligt.
- Vergleichen Sie Angebote am Markt und schließen Sie einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen ab.
- Ihr Arbeitgeber überweist die VL Leistungen (entweder mit oder ohne Eigenbeteiligung) in den angegebenen Vertrag.
- Sie erhalten die Kontoauszugsunterlagen vom gewählten Anbieter als Bestätigung für die VL Leistungen.
- Sie beantragen die Arbeitnehmersparzulage über die Einkommensteuererklärung.
Jährlich erhalten Sie als Arbeitnehmer vom Anbieter des VL-Vertrages einen Kontoauszug, auf dem vermerkt ist, dass die VL-Leistungen gezahlt worden sind. Dies stellt eine wichtige Bestätigung dar, damit Sie über die Einkommensteuererklärung die Sparzulage beantragen.
Was sind potenzielle Anlageformen bei der Arbeitnehmersparzulage?
Zuvor haben wir erwähnt, dass es sich um einen VL-zertifizierten Vertrag handeln muss, wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten möchten. Insgesamt sind es aktuell vier Vertragsformen, die gefördert werden:
- Bausparvertrag
- Beteiligungssparen
- Fondssparplan
- Kredit für selbstgenutztes Wohneigentum
Sie entscheiden sich somit für eine dieser Sparvarianten und auch ein Kredit für selbstgenutztes Wohneigentum zählt zu den „Anlagen“, die als förderfähig gelten.
In welcher Höhe wird die Arbeitnehmersparzulage gezahlt?
Wie hoch die Arbeitnehmersparzulage ausfällt, ist von zwei Faktoren abhängig. Zum einen sind das Ihre Einzahlungen in Form der VL Leistungen, die in den Vertrag fließen. Ebenfalls relevant ist die Art des Vertrages, denn es wird insbesondere zwischen dem Bausparvertrag und dem Beteiligungssparen (auch Fondssparen) differenziert. Daher fällt die Arbeitnehmersparzulage mit dem entsprechenden Vertrag wie folgt aus:
- Beteiligungssparen: 20 Prozent auf höchstens 400 Euro jährlichen Sparbeitrag = 80 Euro Höchstbetrag
- Bausparvertrag: 9 Prozent auf höchstens 470 Euro jährlichen Sparbeitrag = 43 Euro Höchstbetrag
Daten für einen Single | Beteiligungssparen | Bausparvertrag |
Maximale Sparhöhe (VL), die gefördert werden kann | 400 Euro | 470 Euro |
Prozentsatz der Arbeitnehmersparzulage | 20 Prozent | 9 Prozent |
Maximale Höhe der Sparzulage pro Jahr | 80 Euro | 43 Euro |
Beispiel-Rechnung zur Höhe der Arbeitnehmersparzulage
Lassen Sie uns diese Zahlen an einem Beispiel veranschaulichen. Gehen wir davon aus, dass Ihr Arbeitgeber sich monatlich mit 20 Euro an den vermögenswirksamen Leistungen beteiligt. Sie selbst möchten aus eigener Tasche weitere zehn Euro einzahlen, sodass sich die monatliche Sparrate auf 30 Euro beläuft. Nach einem Vergleich haben Sie sich für den Abschluss eines Vertrages in Form des Beteiligungssparens entschieden. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage berechnet sich auf Basis folgender Werte:
- Monatliche Einzahlungen: 30 Euro
- Gesamtrate pro Jahr: 360 Euro
- Beteiligungssparen: 20 Prozent Förderung
in dem Fall ermitteln Sie die Höhe Arbeitnehmersparzulage, indem Sie 20 Prozent des Jahresbeitrages von 360 Euro rechnen. Das bedeutet, dass Sie im Beispiel eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 72 Euro jährlich erhalten.
Wichtig zu betonen ist, dass Sie die Möglichkeit haben, zwei verschiedene Verträge über VL Leistungen abzuschließen. Das bedeutet, dass Ihre maximale Gesamtförderung sich auf 123 Euro pro Jahr belaufen kann.
Kann man nachträglich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Am besten beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage am Anfang des kommenden Jahres, nachdem Sie den Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen haben. Es ist allerdings alternativ ebenfalls möglich, die Arbeitnehmersparzulage nachträglich zu beantragen.
FAQ zur Arbeitnehmersparzulage
Sie haben noch Fragen zur Arbeitnehmersparzulage? Dann werfen Sie doch einen Blick in unser umfassendes FAQ.