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Arbeitnehmersparzulage – Höhe, Anspruch & Voraussetzungen

Beitragsbild zum Artikel "Arbeitnehmersparzulage". Rechts ist ein Piktogramm einer Frau abgebildet, welche dank der Arbeitnehmersparzulage Geld in einem Sparschwein sammeln kann.
Inhaltsverzeichnis

Seit Jahrzehnten fördert der Staat die vermögenswirksamen Leistungen, die oftmals vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer zu zahlen sind – und zwar mit der Arbeitnehmersparzulage. Damit soll eine gezielte Förderung des Vermögensaufbaus auf Seiten der Arbeitnehmer stattfinden. In diesem Jahr haben sich die relevanten Einkommensgrenzen erhöht, sodass rund 17 Millionen Bundesbürger mehr als bisher die Sparzulage erhalten können.

In unserem Beitrag gehen wir darauf ein, worum es sich bei der Arbeitnehmersparzulage handelt und wie diese funktioniert. Wir erläutern, wer einen Anspruch auf die Zulage hat, wie Sie die Sparzulage beantragen, für welche Anlageformen Sie sich entscheiden können und in welcher die Förderung gezahlt wird.

Das Wichtigste zur Arbeitnehmersparzulage zusammengefasst

  • Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt sich um einen Zuschuss für den Vermögensaufbau seitens des Staates für Arbeitnehmer.
  • Im besten Fall beträgt die Zulage für zwei Verträge zusammen 123 Euro im Jahr.
  • Um die staatliche Sparzulage zu erhalten, muss ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen werden.
  • Wer die Sparzulage erhalten möchte, darf die Einkommensgrenze von jährlich 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.
  • Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Förderung, die der Staat für den Vermögensaufbau leistet. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Sparer einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abschließt.

Zahlreiche Arbeitgeber in Deutschland sind per Tarif dazu verpflichtet, zumindest einen Teil der VL-Leistungen an die Arbeitnehmer zu zahlen. Auf die gesamten Beiträge in Form der vermögenswirksamen Leistungen zahlt der Staat die Arbeitnehmersparzulage.

Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen haben mittlerweile über 20 Millionen Bundesbürger einen Anspruch auf die Förderung durch den Staat. In erster Linie sollen Geringverdiener und Menschen mit einem unter dem Durchschnitt liegenden Einkommen beim regelmäßigen Vermögensaufbau durch die staatliche Sparzulage unterstützt werden. Deshalb müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden, auf die wir im Verlauf des Beitrages näher eingehen.

Wie funktioniert die Arbeitnehmersparzulage?

Die Funktionsweise der Arbeitnehmersparzulage ist einfach erklärt: Wer Anspruch auf die Sparzulage hat und alle Voraussetzungen für den Erhalt erfüllt, kann die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt durch die Steuererklärung beantragen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der ermittelte Betrag, der sich durch die Höhe der geleisteten VL-Leistungen und der Spar-Form ergibt, direkt in den laufenden Vertrag überwiesen.

Aber schauen wir uns den konkreten Ablauf der Arbeitnehmersparzulage im Detail an:

Ablauf – Arbeitnehmersparzulage beantragen und erhalten

Der Ablauf der Arbeitnehmersparzulage gestaltet sich in mehreren Schritten, die sowohl die Beteiligung des Arbeitnehmers, des Arbeitgebers als auch der Bank oder des Finanzamts umfassen. Hier eine detaillierte Übersicht über den Prozess:

  1. Wahl der Anlageform: Zunächst muss der Arbeitnehmer entscheiden, in welche Form der vermögenswirksamen Leistungen (VL) er investieren möchte, z.B. in einen Bausparvertrag oder in einen Aktienfonds.
  2. Abschluss eines VL-Vertrags: Der Arbeitnehmer schließt einen entsprechenden Sparvertrag ab, der für die vermögenswirksamen Leistungen geeignet ist. Dies kann bei einer Bank, einer Bausparkasse oder einer Fondsgesellschaft erfolgen.
  3. Vereinbarung mit dem Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer trifft eine Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber über die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen. Der Arbeitgeber leitet diese Beträge dann direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers an die Institution weiter, die den VL-Vertrag verwaltet.
  4. Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen: Der Arbeitgeber zahlt die vereinbarten Beträge regelmäßig in den VL-Vertrag ein. Diese Zahlungen erfolgen meist monatlich direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers.
  5. Antrag auf Arbeitnehmersparzulage: Nachdem der Vertrag eingerichtet und die Beiträge eingezahlt sind, kann der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Antrag auf Gewährung der Arbeitnehmersparzulage stellen. Dies erfolgt in der Regel jährlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Hierfür ist die Anlage VL notwendig, die der Arbeitnehmer zusammen mit seiner Steuererklärung einreicht.
  6. Prüfung durch das Finanzamt: Das Finanzamt prüft die Einkommensgrenzen und andere Voraussetzungen. Bei Erfüllung aller Bedingungen wird die Arbeitnehmersparzulage bewilligt und direkt in den VL-Vertrag überwiesen.
  7. Auszahlung der Sparzulage: Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt durch das Finanzamt nach positiver Prüfung. Der Zeitpunkt der Auszahlung kann variieren, üblicherweise erfolgt dies nach der Bearbeitung der Steuererklärung.

Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer sicherstellt, dass alle Unterlagen korrekt und fristgerecht eingereicht werden und dass die jährlichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, um die Sparzulage zu erhalten.

Wer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage?

Zu den zulageberechtigten Personen, die einen Anspruch auf die staatliche Förderung haben, zählen:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten
  • Auszubildende

Ferner muss es sich beim Vertrag um ein VL-zertifiziertes Produkt handeln und die Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Infografik zur Veranschaulichung des Anspruchs auf Arbeitnehmersparzulage. Dazu werden die im Text enthaltenen Informationen grafisch dargestellt.
Infografik: Wer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage?

Was sind die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage?

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage in Deutschland sind im Fünften Vermögensbildungsgesetz festgelegt. Diese umfassen mehrere Kriterien, die Arbeitnehmer erfüllen müssen, um die staatliche Förderung zu erhalten:

  1. Einkommensgrenzen: Die Arbeitnehmersparzulage wird nur an Arbeitnehmer gewährt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Alleinstehende liegt diese Grenze aktuell bei 40.000 Euro, für Verheiratete bei 80.000 Euro.
  2. Anlage in vermögenswirksamen Leistungen: Der Arbeitnehmer muss in bestimmte Anlageformen investieren, die im Vermögensbildungsgesetz definiert sind. Dazu gehören unter anderem Bausparverträge und Aktienfonds, die bestimmten Kriterien entsprechen.
  3. Regelmäßige Einzahlungen: Die vermögenswirksamen Leistungen müssen regelmäßig eingezahlt werden. Diese Einzahlungen können direkt vom Arbeitgeber aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers geleistet werden. Der jährliche Höchstbetrag, der für die Sparzulage berücksichtigt wird, beträgt 470 Euro für Bausparverträge (bei Ehegatten: 940 Euro) und 400 Euro für Aktienfonds (bei verheirateten Arbeitnehmern: 800 Euro).
  4. Vertragsbindung: Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in einen Vertrag eingezahlt werden, der speziell für diese Form der Sparförderung zugelassen ist. Der Vertrag muss über eine Mindestdauer bestehen, die in der Regel sieben Jahre beträgt (einschließlich der Sperrfrist von sechs Jahren und einem Ruhejahr).
  5. Steuerlicher Wohnsitz in Deutschland: Der Antragsteller muss in Deutschland steuerpflichtig sein, um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können.
  6. Antragstellung: Die Arbeitnehmersparzulage muss jährlich beim Finanzamt beantragt werden. Dies geschieht durch Einreichung der Anlage VL der Steuererklärung, in der die entsprechenden Einzahlungen in die vermögenswirksamen Leistungen nachgewiesen werden.

Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die staatliche Förderung gezielt Arbeitnehmern mit geringerem und mittlerem Einkommen zugutekommt und diese beim Vermögensaufbau unterstützt werden.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage?

In 2024 haben sich die Einkommensgrenzen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage deutlich erhöht. Sie lagen vorher bei 17.900 (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete), betragen jedoch nun 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete).

Wird die Arbeitnehmersparzulage auch gewährt, wenn der Arbeitgeber keine VL leistet?

Dass sich der Arbeitgeber an den vermögenswirksamen Leistung beteiligt, ist keine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Sparzulage. Falls Sie die VL-Leistungen komplett aus eigener Tasche zahlen, ist dies ebenfalls ausreichend, um einen Anspruch als Arbeitnehmer auf die Förderung zu haben.

Wie beantragt man die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung, sodass die relevanten Daten an das Finanzamt übermittelt werden. Wichtig ist vor allem die Anlage VL, die Sie im Rahmen der Steuererklärung einreichen.

Vorab sind noch weitere Schritte notwendig, sodass Sie sich an der folgenden Anleitung orientieren können, wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage gerne beantragen möchten:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser sich an den vermögenswirksamen Leistungen beteiligt.
  2. Vergleichen Sie Angebote am Markt und schließen Sie einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen ab.
  3. Ihr Arbeitgeber überweist die VL Leistungen (entweder mit oder ohne Eigenbeteiligung) in den angegebenen Vertrag.
  4. Sie erhalten die Kontoauszugsunterlagen vom gewählten Anbieter als Bestätigung für die VL Leistungen.
  5. Sie beantragen die Arbeitnehmersparzulage über die Einkommensteuererklärung.

Jährlich erhalten Sie als Arbeitnehmer vom Anbieter des VL-Vertrages einen Kontoauszug, auf dem vermerkt ist, dass die VL-Leistungen gezahlt worden sind. Dies stellt eine wichtige Bestätigung dar, damit Sie über die Einkommensteuererklärung die Sparzulage beantragen.

Was sind potenzielle Anlageformen bei der Arbeitnehmersparzulage?

Zuvor haben wir erwähnt, dass es sich um einen VL-zertifizierten Vertrag handeln muss, wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten möchten. Insgesamt sind es aktuell vier Vertragsformen, die gefördert werden:

  • Bausparvertrag
  • Beteiligungssparen
  • Fondssparplan
  • Kredit für selbstgenutztes Wohneigentum

Sie entscheiden sich somit für eine dieser Sparvarianten und auch ein Kredit für selbstgenutztes Wohneigentum zählt zu den „Anlagen“, die als förderfähig gelten.

In welcher Höhe wird die Arbeitnehmersparzulage gezahlt?

Wie hoch die Arbeitnehmersparzulage ausfällt, ist von zwei Faktoren abhängig. Zum einen sind das Ihre Einzahlungen in Form der VL Leistungen, die in den Vertrag fließen. Ebenfalls relevant ist die Art des Vertrages, denn es wird insbesondere zwischen dem Bausparvertrag und dem Beteiligungssparen (auch Fondssparen) differenziert. Daher fällt die Arbeitnehmersparzulage mit dem entsprechenden Vertrag wie folgt aus:

  • Beteiligungssparen: 20 Prozent auf höchstens 400 Euro jährlichen Sparbeitrag = 80 Euro Höchstbetrag
  • Bausparvertrag: 9 Prozent auf höchstens 470 Euro jährlichen Sparbeitrag = 43 Euro Höchstbetrag
Daten für einen SingleBeteiligungssparenBausparvertrag
Maximale Sparhöhe (VL), die gefördert werden kann400 Euro470 Euro
Prozentsatz der Arbeitnehmersparzulage20 Prozent9 Prozent
Maximale Höhe der Sparzulage pro Jahr80 Euro43 Euro

Beispiel-Rechnung zur Höhe der Arbeitnehmersparzulage

Lassen Sie uns diese Zahlen an einem Beispiel veranschaulichen. Gehen wir davon aus, dass Ihr Arbeitgeber sich monatlich mit 20 Euro an den vermögenswirksamen Leistungen beteiligt. Sie selbst möchten aus eigener Tasche weitere zehn Euro einzahlen, sodass sich die monatliche Sparrate auf 30 Euro beläuft. Nach einem Vergleich haben Sie sich für den Abschluss eines Vertrages in Form des Beteiligungssparens entschieden. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage berechnet sich auf Basis folgender Werte:

  • Monatliche Einzahlungen: 30 Euro
  • Gesamtrate pro Jahr: 360 Euro
  • Beteiligungssparen: 20 Prozent Förderung

in dem Fall ermitteln Sie die Höhe Arbeitnehmersparzulage, indem Sie 20 Prozent des Jahresbeitrages von 360 Euro rechnen. Das bedeutet, dass Sie im Beispiel eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 72 Euro jährlich erhalten.

Wichtig zu betonen ist, dass Sie die Möglichkeit haben, zwei verschiedene Verträge über VL Leistungen abzuschließen. Das bedeutet, dass Ihre maximale Gesamtförderung sich auf 123 Euro pro Jahr belaufen kann.

Kann man nachträglich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Am besten beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage am Anfang des kommenden Jahres, nachdem Sie den Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen haben. Es ist allerdings alternativ ebenfalls möglich, die Arbeitnehmersparzulage nachträglich zu beantragen.

Wie lange kann ich die Zulage rückwirkend beim Finanzamt beantragen?

Sollten Sie vergessen haben, die Arbeitnehmersparzulage nach dem ersten Jahr zu beantragen, können Sie dies bis zu vier Jahre rückwirkend tun. Das bedeutet, dass Sie aktuell noch bis Ende dieses Jahres (2024) Zeit haben, beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage für das Jahr 2020 zu beantragen.

FAQ zur Arbeitnehmersparzulage

Sie haben noch Fragen zur Arbeitnehmersparzulage? Dann werfen Sie doch einen Blick in unser umfassendes FAQ.

Ob und wann sich die Arbeitnehmersparzulage lohnt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Da nicht alle Sparverträge förderfähig sind, kann es sein, dass Sie zum Beispiel mit einem anderen Sparvertrag eine höhere Rendite als mit einem VL-Vertrag erzielen, auch wenn die Arbeitnehmersparzulage schon eingerechnet ist. In vielen Fällen lohnenswert ist die Sparzulage vor allem unter der Voraussetzung, dass sich der Arbeitgeber in größerem Umfang an den vermögenswirksamen Leistungen beteiligt, weil es sich aus Ihrer Sicht um geschenktes Geld handelt. Sie erhalten dann nicht nur die Arbeitnehmersparzulage vom Staat, sondern ebenfalls VL-Leistungen, die Sie nicht aus eigener Tasche zahlen müssen.
Der Unterschied zwischen Arbeitnehmersparzulage und VL ist, dass es sich bei vermögenswirksamen Leistungen um Beträge handelt, die Arbeitgeber oft freiwillig für ihre Arbeitnehmer einzahlen. Allerdings können Sie die VL-Leistungen ebenso aus eigener Tasche zahlen, in der Regel als monatlichen Sparbeitrag in den gewählten Vertrag. Die Arbeitnehmersparzulage hingegen ist ein Zuschuss für diese VL-Leistungen, die der Staat quasi als Bonus bereitstellt.
In aller Regel zahlt das Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage nach sieben Jahren aus, denn so lange läuft normalerweise der entsprechende VL-Vertrag. Wird dieser fortgeführt, zahlt das Finanzamt anschließend normalerweise die Sparzulage jährlich.
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung zwei Einträge machen. Zum einen füllen Sie das normale Hauptformular aus, auf dem Sie in Zeile 42 ankreuzen, dass Sie gerne einen Antrag auf „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ stellen. Ebenfalls müssen Sie die Anlage VL der Einkommensteuererklärung beilegen, die Sie entweder vom Anbieter des VL Vertrages erhalten oder alternativ beim Finanzamt anfordern.
Nicht alle Bürger sind dazu verpflichtet, eine Einkommensteuer abzugeben oder tun dies freiwillig. Trotzdem haben Sie Möglichkeit, ohne Einkommensteuererklärung die staatliche Zulage zu beantragen. Sie nutzen dafür einfach den gewöhnlichen Vordruck (Mantelbogen) als Formular.