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Gewerbe oder Freiberufler? Unterschiede bei Steuern und Co.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Während Gewerbetreibende ab einem gewissen Gewinn der Gewerbesteuer unterliegen, trifft dies auf Freiberufler nicht zu
  • Als Gewerbetreibender muss das entsprechende Gewerbe angemeldet werden, um einen Gewerbeschein zu erhalten, den Freiberufler nicht benötigen
  • Das Einkommen der Freiberufler zählt zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, das der Gewerbetreibenden hingegen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • Es gibt eine Reihe von Katalogberufen, die in den Bereich freiberuflicher Tätigkeiten fallen, wie zum Beispiel Heilberufe, naturwissenschaftliche Berufe oder auch Wirtschaftsprüfer

Im Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gibt es eine Reihe von Formalitäten, die beachtet werden müssen. Dazu gehört auch, den korrekten steuerlichen Status einzunehmen und sich dementsprechend entweder als Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung) oder Freiberufler anmelden.

Wann gilt man als Freiberufler?

Alle Freiberufler sind selbstständig, aber umgekehrt sind nicht alle Selbstständigen auch freiberuflich tätig. Als Freiberufler gilt man vor allem dann, wenn man bestimmte Tätigkeiten ausführt, die den folgenden Charakter haben:

  • Erzieherisch
  • Schriftstellerisch
  • Unterrichtend
  • Beratend
  • Wissenschaftlich

Per Definition ist vor allem dann von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen, wenn das jeweils persönliche Element eine sehr große Bedeutung hat. Zudem setzt die freiberufliche Tätigkeit voraus, dass Sie selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten. Charakteristisch für Freiberufler ist ferner, dass Sie auch Dienstleistungen höherer Art anbieten, eine berufliche Qualifikation haben und eine sogenannte schöpferische Begabung existiert. In diesem Zusammenhang gibt es sogenannte Katalogberufe, die in erster Linie einer freiberuflichen Tätigkeit zugeordnet werden. Dazu gehören:

  • Heilberufe wie Ärzte, Heilpraktiker oder Krankengymnasten
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe wie Vermessungsingenieure oder Sachverständige
  • Künstler, Schriftsteller und Publizisten
  • Lehrer und Erzieher
  • Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe wie Rechtsanwälte oder Notare
  • Dolmetscher und Übersetzer

All diese Berufe werden häufig auch als „freie Berufe“ bezeichnet und sind insbesondere in Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes genannt.

Wann ist man ein Gewerbetreibender?

Genauso, wie es charakteristische Merkmale für Freiberufler gibt, trifft dies ebenfalls auf Gewerbetreibendezu. Hier wird vor allem unterstellt, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, die in erster Linie der Gewinnerzielungsabsicht unterliegt und bei der am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilgenommen wird. 

Darüber hinaus gibt es auch Gewerbetreibende aufgrund der Rechtsform, wie zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft. Eindeutig als Gewerbe zählen zum Beispiel die Sparten Industrie, Handel und Handwerk sowie die sogenannten einfachen Dienstleistungen. Gewerbetreibende sind Sie zum Beispiel dann, wenn Sie einer der folgenden Tätigkeiten nachgehen:

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Groß- und Einzelhandel
  • Anlage- und Vermögensberater
  • Industrielle Fertigung
  • Handwerk

Bei diesen und weiteren Tätigkeiten handelt es sich relativ eindeutig um einen Gewerbebetrieb.

Welche Unterschiede zwischen Gewerbe und Freiberufler gibt es bei der Steuer?

Die größten Unterschiede zwischen Gewerbe und Freiberuflern ergeben sich beim Steuerrecht. Ein wesentliches Merkmal von Gewerbetreibenden ist, dass diese ab einem jährlichen Gewinn von mindestens 24.500 Euro verpflichtet sind, Gewerbesteuer zu zahlen. Auf Freiberufler trifft das nicht zu, denn diese sind von der Gewerbesteuer befreit.

Einen weiteren Unterschied gibt es im Hinblick auf die Einkunftsart. Während Sie als Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Tätigkeit) generieren, erzielen Sie als Gewerbetreibender stattdessen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gemeinsamkeit im Bereich des Steuerrechts zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibende besteht also im Grunde nur darin, dass Einkommen zu versteuern sind und entsprechend dem Finanzamt die relevanten Unterlagen eingereicht werden müssen. 

Zudem gibt es noch eine weitere Erleichterung für Freiberufler, nämlich dass diese keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung haben. Ferner muss keine Bilanz erstellt werden, wie es bei Gewerbetreibenden zumindest ab einem bestimmten Einkommen vorgeschrieben ist. Für Freiberufler reicht stattdessen eine vereinfachte Einnahmen-Überschussrechnung.

Welche Unterschiede zwischen Gewerbe und Freiberufler gibt es in der Sozialversicherung?

Einen weiteren Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern kann es im Bereich der Sozialversicherung geben. Freiberufler können manchmal der Sozialversicherungspflicht unterliegen, was zum Beispiel bei manchen Dozenten und Beratern der Fall ist, aber auch auf Journalisten oder Künstler zutreffen kann. Manche Arten von Freiberuflern sind jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ob eine solche Pflicht besteht oder nicht, entscheidet letztendlich der Rentenversicherungsträger bzw. die Krankenkasse. Gewerbetreibende in Form von Gesellschaften unterliegen der Sozialversicherungspflicht nicht, nur für eventuelle Beschäftigte sind Beiträge zu entrichten.

Welche Unterschiede zwischen Gewerbe und Freiberufler gibt es beim Handelsrecht?

Ein Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden besteht darin, dass Freiberufler kein Handelsgewerbe führen. Das wiederum führt dazu, dass es sich nicht um Kaufleute handelt und somit die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht angewendet werden müssen. Auf Gewerbetreibende trifft dies sehr wohl zu, was auch mit einer Reihe von organisatorischen frischen Pflichten verbunden ist, wie zum Beispiel Meldepflichten und Veröffentlichungspflichten. Zudem müssen Gewerbetreibende mit den typischen Handelsbräuchen vertraut sein, Freiberufler hingegen nicht zwangsläufig.

Welche Unterschiede gibt es bei der Mitgliedschaft in Kammern?

Freiberufler und Gewerbetreibende unterscheiden sich ferner darin, ob und wann die Mitgliedschaft in bestimmten Kammern erforderlich ist. Bei Freiberuflern gibt es normalerweise keinerlei Mitgliedspflicht, bei Gewerbetreibenden jedoch fast immer. So müssen sich Personen mit einem Gewerbe in der Regel obligatorisch in der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Das wiederum führt zu Jahresbeiträgen, die Freiberufler in der Form nicht haben.

Welche Vorteile können Freiberufler nutzen?

Die im Beitrag aufgeführten Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden zeigen der Summe, dass eine freiberufliche Tätigkeit mit Erleichterungen verbunden ist. Tatsächlich gibt es eine Reihe von Vorteilen, von denen Freiberufler im direkten Vergleich mit einem Gewerbe profitieren, insbesondere:

  • Keine Anmeldung eines Gewerbes notwendig
  • Keine Gewerbesteuer zu zahlen
  • Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeaufsicht
  • Einfache Buchführung reicht aus
  • Oft werden nur wenige Betriebsmittel benötigt
  • Keine Pflichtmitgliedschaft in Kammern und damit weniger Kosten
  • Vorschriften des Handelsgesetzbuches gelten für Freiberufler nicht
  • Freie Zeiteinteilung und Auswahl der Aufträge

Zwar gibt es nicht immer die Möglichkeit, sich frei zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu entscheiden. Falls Sie diese Möglichkeit allerdings besitzen, wird es in aller Regel vorteilhafter sein, als Freiberufler statt als Gewerbetreibender tätig zu sein.