Immer wieder ist in den Medien zu hören, dass Deutschland zu den Ländern mit der höchsten Steuerlast überhaupt zählt. Viele Verbraucher wissen in dem Zusammenhang nicht einmal, welche und wie viel Steuern sie im Alltag an den Staat zahlen. Meistens sind nämlich in erster Linie die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer bekannt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Steuern, die mehr oder weniger stillschweigend im Alltag gezahlt werden.
In unserem Beitrag möchten wir zunächst darauf eingehen, warum es überhaupt Steuern gibt und welche Steuerarten in Deutschland existieren. Ferner zeigen wir auf, welche Steuern Privatpersonen sowie Unternehmen hierzulande zahlen. Dabei gehen wir etwas näher auf die einzelnen Steuern ein. Sie erfahren darüber hinaus in unserem Beitrag, wie Steuerfreibeträge funktionieren, welche es gibt und unter welchen Voraussetzungen eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Wieso gibt es Steuern?
Steuern sind schon seit vielen Jahrzehnten für die Bürger zur Normalität geworden, sodass sich kaum jemand die Frage stellt, warum es diese Einnahmen des Staates überhaupt gibt. Steuern sind definitiv nichts Neues, denn sie werden schon seit Jahrhunderten rund um den Globus erhoben.
Das Hauptziel der Steuern ist, dass der Staat auf dieser Grundlage Einnahmen generieren kann, damit der sogenannte Staatshaushalt gedeckt wird. Diese Einnahmen wiederum dienen zur Finanzierung unterschiedlicher Vorhaben und zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Dazu gehören insbesondere:
- Für sozialen Frieden und Absicherung sorgen
- Innere Sicherheit gewährleisten
- Äußere Sicherheit gewährleisten
- Finanzierung von Bildung
- Finanzierung des Gesundheitssystems
- Finanzierung der Infrastruktur
- Entlohnung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- Ausgleich sozialer Ungerechtigkeiten und Unterschiede
Diese und weitere Aufgaben seitens des Staates erfordern viele Milliarden Euro, die zum Teil über die entsprechenden Steuern eingenommen werden müssen. Da wir in Deutschland in der sozialen Marktwirtschaft leben, ist es auch eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, das Sozialsystem aufrechtzuerhalten. Das betrifft sowohl den Gesundheitsbereich als auch die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Armut im Rentenalter. Die entsprechenden Aufgaben könnte nahezu kein Staat der Welt wahrnehmen, ohne von seinen Bürgern Steuern zu erheben.
Welche Steuerarten gibt es in Deutschland?
Die zahlreichen Steuern, die in Deutschland von Privatpersonen oder auch Unternehmen zu zahlen sind, lassen sich in unterschiedliche Steuerarten einzahlen. Ein größerer Bereich sind zum Beispiel die sogenannten Lenkungssteuern. Damit versucht der Staat, ein bestimmtes Verhalten der Bürger in bestimmte Bahnen zu leiten und auf diese Weise in eine gewünschte Richtung zu beeinflussen. Ein typisches Beispiel ist die Tabaksteuer. Diese soll dazu führen, dass möglichst wenige Bürger das definitiv sehr ungesunde Konsumgut zu sich nehmen. Komplett verbieten kann und möchte der Staat Tabak jedoch nicht, sodass er über die Tabaksteuer versucht, den Konsum auf diese Weise zu beeinflussen.
Wichtig im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Steuerarten ist deren Bemessungsgrundlage. Auf dieser Basis werden die Steuern von den jeweiligen Wirtschaftsteilnehmern (Privatpersonen und Unternehmen) erhoben und in die Sparten Konsum, Einkommen und Vermögen aufgeteilt.
Auf dieser Grundlage wiederum ergeben sich in erster Linie die folgenden drei Hauptsteuerarten:
- Verbrauchsteuern
- Verkehrssteuern
- Besitzsteuern
Was sind Verbrauchssteuern?
Die Verbrauchsteuern werden in erster Linie auf Konsumgüter erhoben, die dem täglichen Verbrauch dienen. Bekannteste Beispiele sind sicherlich unter anderem die Stromsteuer, die Kaffeesteuer, die Energiesteuer oder eben auch die bereits angesprochene Tabak- sowie Alkoholsteuer.
Was sind Verkehrssteuern?
Ein zweiter großer Bereich sind die sogenannten Verkehrssteuern. Diese haben ihre Grundlage dadurch, dass Verbraucher und Unternehmen am sogenannten Rechts- und Wirtschaftsverkehr teilnehmen können. Zu den klassischen Verkehrssteuern zählen in erster Linie die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die Grunderwerbsteuer, die Luftverkehrssteuer sowie die Versicherungssteuer.
Was sind Besitzsteuern?
Den größten Anteil am Steueraufkommen haben in Deutschland die sogenannten Besitzsteuern. Dabei handelt es sich insbesondere um die Einkommensteuer nebst Ertragsteuern, die Körperschaftsteuer und auch die Gewerbesteuer. Hinzu kommen zusätzlich sogenannte Substanzsteuern, zu denen insbesondere die Grundsteuer und die – allerdings momentan in Deutschland nicht mehr existierende – Vermögenssteuer zählen. Auf die einzelnen Steuern gehen wir im übernächsten Abschnitt unseres Beitrages näher ein.
Wer erhält eigentlich die Steuern?
Entgegen einer durchaus weit verbreiteten Meinung ist es nicht ausschließlich der Staat in Form des Bundes, der von den unterschiedlichen Steuern und Steuerarten profitiert. Stattdessen unterscheidet man die folgenden drei Empfänger, je nach Steuer und Steuerarten:
- Bund
- Länder
- Gemeinden
Die sogenannte Steuerhoheit und Verwaltungspflicht hat demzufolge nicht ausschließlich der Staat, sondern ebenfalls die unterschiedlichen Bundesländer und Gemeinden. Das ist definitiv auf das föderale System in Deutschland zurückzuführen, in dem Ländern und Gemeinden eine hohe Verantwortung zukommt. Der Staat, also der Bund, erhält in erster Linie die sogenannten Bundessteuern. Dazu gehören unter anderem die Alkohol-, die Energie-, die Tabak- sowie die Kaffeesteuer.
Darüber hinaus gibt es die sogenannten Gemeinschaftssteuern. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer für Unternehmen sowie die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Diese Steuern fließen nicht alleine dem Bund zu, sondern zusätzlich in einem bestimmten Verhältnis ebenso den Bundesländern. Dann wiederum gibt es reine Steuern, von denen ausschließlich die Bundesländer profitieren. Dazu gehören in erster Linie die Erbschaftssteuer, die Schenkungssteuer und auch die Grunderwerbsteuer. Eine vierte Gruppe von Steuern, im Hinblick auf die jeweiligen Empfänger, sind die Gemeindesteuern. Hier sind es in erster Linie die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, die den Gemeinden und Kommunen zufließen.
Welche Steuern zahlen Privatpersonen in Deutschland?
Die folgenden Steuerarten haben Privatpersonen in Deutschland zu zahlen:
- Einkommensteuer
- Kirchensteuer
- Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer
- Verbrauchssteuern
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Hundesteuer
- Versicherungssteuer
- Lotteriesteuer
Wie Sie alleine an dieser Auffassung erkennen, gibt es rund zehn unterschiedliche Steuern, welche die meisten oder zumindest sehr viele Bundesbürger zahlen. Lassen Sie uns nun etwas näher auf die einzelnen Steuern eingehen.
Einkommensteuer
Die definitiv bekannteste Steuer in Deutschland für Privatpersonen ist die Einkommensteuer. Manchmal wird synonym auch der Begriff der Lohnsteuer verwendet, obwohl damit nur Abgaben von abhängig Beschäftigten gemeint sind. Grundlage für die Einkommensteuer ist das Bruttoeinkommen bzw. zu versteuernde Einkommen, welches jeder nicht selbstständige Arbeitnehmer erzielt.
Allerdings spielt die Herkunft des Einkommens im Prinzip keine Rolle, denn auch die Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie Kapitalvermögen müssen in dieser Rubrik versteuert werden. Deshalb zählt unter anderem auch die Kapitalertragsteuer in Form der Abgeltungssteuer zur Einkommensteuer. Nicht veranschlagt wird die Einkommensteuer lediglich unter der Voraussetzung, dass Ihr Gesamteinkommen den persönlichen Steuerfreibetrag von momentan 11.604 Euro je Single und 23.208 Euro pro Ehepaar nicht übersteigt (Stand: 2024).
Kirchensteuer
Wer in Deutschland entweder katholisch oder evangelisch ist, der muss zusätzlich zur Einkommensteuer eine Kirchensteuer zahlen. Bemessungsgrundlage ist in dem Fall allerdings nicht das Einkommen, sondern die zu zahlende Einkommensteuer. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, müssen Sie darauf basierend entweder acht oder neun Prozent an Kirchensteuer zahlen.
Bundesland | Kirchensteuersatz |
---|---|
Bayern und Baden-Württemberg | 8 Prozent |
Alle anderen Bundesländer | 9 Prozent |
Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer
Während es sich bei der Einkommensteuer und auch bei der Kirchensteuer um eine sogenannte direkte Steuer handelt, fällt die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer in den Bereich der indirekten Steuern.
Der Grund besteht darin, dass Sie die Mehrwertsteuer als Privatperson nicht abführen müssen, sie aber dennoch zum Beispiel beim Einkauf im Supermarkt automatisch zahlen. Händler und Verkäufer schlagen nämlich auf ihre Verkaufspreise die Mehrwertsteuer auf, die sich – je nach Dienstleistung und Ware – entweder auf 19 oder 7 Prozent (ermäßigter Mehrwertsteuersatz) beläuft.
Der entsprechende Verkäufer und Händler ist dann verpflichtet, die eingenommenen Mehrwertsteuer direkt an das Finanzamt abzuführen.
Verbrauchsteuern
Eine ebenfalls große Gruppe von Steuern stellen die sogenannten Verbrauchsteuern dar. Diese zahlen Sie auf viele Konsumgüter und Waren, ohne es manchmal zu wissen. Relativ bekannt sind insbesondere noch die Alkohol- oder Tabaksteuer.
Wissen Sie aber, dass Sie unter anderem auch auf Kaffee oder Strom eine Steuer zahlen? Es zählen auch diese Verbrauchsgüter zu den Produkten, auf die eine Verbrauchsteuer anfällt. Gleiches gilt übrigens für Benzin, denn auch dort ist der Staat mit einer entsprechenden Benzinsteuer beteiligt.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Eine ganz andere Steuer als die Verbrauchsteuer ist die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, denn dort werden Vermögen besteuert, die den Eigentümer wechseln. Während Sie also beispielsweise Kaffee- und Tabaksteuer fortlaufend zahlen, wenn Sie das entsprechende Konsumgut erwerben, ist die Zahlung der Erbschafts- sowie der Schenkungssteuer ausschließlich an einen bestimmten Zeitpunkt und an ein Ereignis gebunden.
Sowohl bei der Erbschafts- als auch bei der Schenkungssteuer hängt die Steuerlast auf progressive Art und Weise von der jeweiligen Höhe des verschenkten oder vererbten Vermögenswertes ab. Darüber hinaus gibt es je nach Status des Angehörten persönliche Freibeträge, sodass manchmal keine Steuer effektiv belastet wird.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer hat durchaus Ähnlichkeiten mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer, denn auch hier werden Vermögen besteuert, in diesem Fall in Form von Grundstücken.
Die Grunderwerbsteuer bezieht sich dabei einerseits auf bebaute und zum anderen ebenso auf unbebaute Grundstücke. Zuständig sind in dem Fall die Bundesländer, sodass der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer durchaus differenziert zwischen den Ländern ist.
Momentan zahlen Sie im günstigsten Fall in Bundesländern wie Bayern lediglich einen Steuersatz von 3,5 Prozent, während Sie zum Beispiel in anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
Bundesland | Grunderwerbsteuer Prozentsatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 5 Prozent |
Bayern | 3,5 Prozent |
Berlin | 6 Prozent |
Brandenburg | 6,5 Prozent |
Bremen | 5 Prozent |
Hamburg | 5,5 Prozent |
Hessen | 6 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 Prozent |
Niedersachsen | 5 Prozent |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 5 Prozent |
Saarland | 6,5 Prozent |
Sachsen-Anhalt | 5 Prozent |
Sachsen | 5,5 Prozent |
Schleswig-Holstein | 6,5 Prozent |
Thüringen | 5 Prozent |
Bemessungsgrundlage ist dabei stets der Wert bzw. der Kaufpreis des jeweiligen Grundstücks.
Grundsteuer
Eine weitere, sogenannte Eigentumssteuer, ist die Grundsteuer. Alle Inhaber von Grundstücken müssen in Deutschland diese Grundsteuer zahlen. Dabei spielt es ebenfalls – wie bei der Grunderwerbsteuer – keine Rolle, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt. Berechnet wird der jeweilige Steuerbetrag dadurch, dass der Einheitswert des Grundstückes mit der sogenannten Grundsteuermesszahl multipliziert wird. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und fließt dementsprechend den Gemeinden und Kommunen zu.
Kraftfahrzeugsteuer
In den Bereich der sogenannten Bundessteuern fällt die Kraftfahrzeugsteuer, die jeder Halter eines zugelassenen Pkws, Motorrades oder LKWs in Deutschland zahlen muss. Die Höhe der Steuer hängt aber von unterschiedlichen Kriterien ab, zu denen beispielsweise die Kraftstoffart, der Hubraum oder auch der Schadstoffausstoß zählen. Normalerweise wird die Kfz-Steuer einmal jährlich vom Bund erhoben und seitens der zuständigen Behörde eingezogen.
Hundesteuer
Sind Sie der Auffassung, dass für das Halten eines Haustieres keine Steuern zu entrichten sind? In den meisten Fällen stimmt das sogar, denn beispielsweise für Katzen, Meerschweinchen oder Hamster müssen Sie keine Steuer entrichten.
Anders stellt sich die Situation allerdings bei Hunden dar. In dem Fall sind alle Hundehalter dazu verpflichtet, einen neuen Vierbeiner anzumelden und dementsprechend Hundesteuer zu zahlen. Der Hundesteuer richtet sich dabei einerseits nach der Gemeinde, aber auch nach Art und teilweise Größe des Hundes.
Besonders für sogenannte Kampfhunde fällt die Hundesteuer sehr hoch aus. Hier kommt der Staat wiederum in gewisser Weise seiner Lenkungsfunktion nach, denn in gewissem Sinne gehört auch die Hundesteuer zu den Lenkungssteuern.
Versicherungssteuer
Wissen Sie, dass in Ihrer zum Beispiel für die Privathaftpflicht-Versicherung gezahlten Versicherungsprämie auch eine Versicherungssteuer enthalten ist? Tatsächlich beläuft sich der Steuersatz auf in der Regel 19 Prozent, wobei die entsprechenden Prämieneinnahmen seitens der Versicherungsgesellschaft die Grundlage sind.
Abzuführen ist die Versicherungssteuer von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, wird allerdings in den meisten Fällen durch einen dementsprechend erhöhten Versicherungsbeitrag an die Kunden weitergegeben. Lediglich Versicherungsprämien, die in eine Lebens- oder Krankenversicherung fließen, sind versicherungssteuerfrei.
Welche Steuern zahlen Unternehmen in Deutschland?
Nicht nur Privatpersonen müssen in Deutschland Steuern zahlen, sondern gleiches gilt für juristische Personen, also für Unternehmen. Hier sind es erster Linie die folgenden Steuern, die in der Praxis zum Tragen kommen (können):
- Gewerbesteuer
- Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
- Körperschaftsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Die meisten Unternehmen müssen in Deutschland Gewerbesteuer entrichten. Diese wird auf Grundlage des jeweiligen Unternehmensgewinns ermittelt.
Allerdings ist ein Freibetrag zu beachten, der bei 24.500 Euro im Jahr liegt. Erzielt ein Unternehmen also beispielsweise einen Gewinn in Höhe von 40.000 Euro, müssen lediglich auf 15.500 Euro entsprechend Gewerbesteuern gezahlt werden.
Der Gewerbesteuersatz liegt momentan bei 3,5 Prozent.
Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
Unternehmen müssen in Deutschland Mehrwert- bzw. Umsatzsteuern zahlen, und zwar konkret auf jeden Euro, den sie an Umsatz generieren. Es gibt lediglich wenige Ausnahmen, bei denen keine Umsatzsteuer anfällt. Der gewöhnliche Mehrwertsteuersatz beträgt hierzulande 19 Prozent.
Es gibt allerdings einige Produkte und Leistungen, bei denen der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent greift. Das Unternehmen reicht diese Umsatzsteuer normalerweise an seine Kunden weiter, sodass es sich de facto für Firmen bei der Umsatzsteuer um einen durchlaufenden Posten handelt.
Körperschaftssteuer
Jede sogenannte Kapitalgesellschaft ist in Deutschland dazu verpflichtet, Körperschaftssteuer zu zahlen. Zu den Kapitalgesellschaften zählen in erster Linie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Die Höhe der Körperschaftssteuer ist relativ transparent, denn schlichtweg 15 Prozent des jeweils erzielten Einkommens seitens des Unternehmens wird an den Staat abgeführt. Die Grundlage ist meistens der erzielte Betriebsgewinn der Kapitalgesellschaft.
Kapitalertragssteuer
Kapitalertragssteuer müssen nicht nur Privatpersonen in Form der Abgeltungssteuer zahlen, sondern auch Unternehmen, die mit ihrem Vermögen Kapitalerträge generieren. Dazu gehören beispielsweise Dividenden, die aus den zum Betriebsvermögen zählenden Aktien entstehen. Ebenfalls in den Bereich der Kapitalertragssteuer für Unternehmen fallen Zinsen, die es zum Beispiel für Guthaben auf Festgeldkonten gibt. Der Kapitalertragssteuersatz beträgt einheitlich 25 Prozent.
Einkommensteuer
Manche Unternehmen müssen in Deutschland eine Einkommensteuer wie Privatpersonen zahlen. Das gilt allerdings für die sogenannten Personengesellschaften, zu denen einerseits die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und zum anderen die Kommanditgesellschaft (KG) zählen. Grundlage für die Höhe der Steuer ist der jeweilige Einkommensteuersatz des Unternehmens.
Wie hoch sind Steuerfreibeträge in Deutschland?
Bei Steuern ist oftmals die Rede von einem Freibetrag oder einer Freigrenze. Ein Steuerfreibetrag funktioniert so, dass ein fester Betrag von der Grundlage zur Besteuerung abgezogen wird. Dadurch verringert sich im Endeffekt die Steuerlast.
Ein typisches Beispiel ist der persönliche Einkommensteuerfreibetrag, der sich in 2024 auf 11.604 Euro pro Person beläuft. Dieser wird auch als Grundfreibetrag bezeichnet.
Der Abzug dieses Freibetrages erfolgt vom Finanzamt automatisch, während Sie allerdings einige andere Freibeträge innerhalb der Einkommensteuererklärung beantragen müssen.
Wichtig ist übrigens, zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze zu unterscheiden. Während nämlich der Betrag bis zum Freibetrag nicht besteuert wird, verhält es sich bei einer sogenannten Freigrenze anders. Sollten Sie diese nämlich überschreiten, muss der gesamte Betrag versteuert werden, also auch der Anteil unterhalb der Freigrenze.
Im Bereich Steuern für Privatpersonen gibt es in erster Linie die folgenden Steuerfreibeträge:
- Grundfreibetrag
- Lohnsteuerfreibetrag
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Kinderfreibetrag
- Freibetrag für Renten und Versorgungsbezüge
- Sparer-Pauschbetrag
- Pflege-Pauschbetrag
- Behinderten-Pauschbetrag
- Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Wie Sie der Auflistung entnehmen können, werden manche Freibeträge innerhalb der Steuer auch als Pauschalbetrag bezeichnet. Die wichtigsten Freibeträge möchten wir im Folgenden noch etwas näher erläutern.
Grundfreibetrag
Der Sinn und Zweck des Grundfreibetrages besteht darin, dass das sogenannte Existenzminimum von Steuerflüchtlingen gesichert wird, sodass dieses nicht besteuert wird. Sollte der Grundfreibetrag überschritten werden, wird dennoch nur der Einkommensteil besteuert, der darüber liegt. Alleinstehenden steht momentan im Jahr 2024 ein Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 Euro pro Jahr zu, während für Verheiratete ein doppelt so hoher Freibetrag gilt (23.208 Euro pro Ehepaar).
Lohnsteuerfreibetrag
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, von Rahmen eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung einen individuellen Freibetrag auf ihrer entsprechenden – mittlerweile elektronischen – Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.
Voraussetzung ist im Normalfall, dass Aufwendungen von mindestens 600 Euro nachweisbar sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um Werbungskosten oder auch außergewöhnliche Belastungen handeln.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein klassisches Beispiel für einen Steuerfreibetrag, den es schon seit Jahrzehnten gibt. Ein anderer Name ist vielleicht auch Ihnen besser bekannt, nämlich die sogenannte Werbungskostenpauschale. Diese beinhaltet, dass von Ihrem zu versteuernden Einkommen seitens des Finanzamtes automatisch 1.200 Euro in Form von Werbungskosten abgezogen werden.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag fällt ebenfalls in den Bereich der Steuerfreibeträge. Alle Eltern haben dadurch die Möglichkeit, je Kind einen Betrag X als Einkommen zu generieren, ohne dass dafür eine Besteuerung stattfindet. Dabei setzt sich der Kinderfreibetrag aus folgenden Komponenten zusammen:
- Steuerfreibetrag für das sächliche Existenzminimum
- Steuerfreibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf
- Steuerfreibetrag für den Ausbildungsbedarf des Kindes
In diesem Jahr (2024) liegt der Kinderfreibetrag bei 3.192 Euro je Person und 6.384 pro Ehepaar. Dabei prüft das Finanzamt übrigens, ob dieser Kinderfreibetrag zu einem größeren Steuervorteil führt, als wenn Kindergeld ausgezahlt wird. Man spricht in dem Zusammenhang auch von der sogenannten Günstigerprüfung.
Sparer-Pauschbetrag
Ein wichtiger Steuerfreibetrag für Anleger und Sparer ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag. Grundsätzlich sind Kapitalerträge in Deutschland zwar in vollem Umfang zu versteuern, nämlich im Rahmen der Abgeltungssteuer.
Allerdings steht jedem Bürger ein Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung:
- Ledige: 1.000 Euro
- Verheiratete: 2.000 Euro
Bis zu diesem Betrag sind sämtliche Kapitalerträge steuerfrei, als zum Beispiel Zinsen auf Guthaben oder Dividenden bei Aktien nebst Kursgewinnen.
Wer muss eine Steuererklärung einreichen?
Die allgemeine Regel im Hinblick auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung lautet, dass die Steuererklärung normalerweise von allen Personen nicht abgegeben werden muss, deren Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages liegt. Ebenfalls normalerweise keine Steuererklärung abgeben müssen Arbeitnehmer, die der Steuerklasse I zuzuordnen sind und ausschließlich Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung heraus generieren. Der Grund besteht darin, dass der jeweilige Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehält und an das Finanzamt abgeführt.
Anders sieht die Situation allerdings aus, wenn Arbeitnehmer ungewöhnlich hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben haben, sodass sie durch den Abzug zu viel Steuern zahlen. Dann ist es zwar keine Pflicht, jedoch sollte aus Eigeninteresse dennoch eine Steuererklärung abgegeben werden. Diese führt dazu, dass die zu viel gezahlten Steuern wieder erstattet werden.
Eine echte Abgabepflicht für Arbeitnehmer im Hinblick auf die Steuererklärung gibt es unter der Voraussetzung, dass Finanzämter davon ausgehen müssen, dass im Rahmen des gewöhnlichen Lohnsteuerabzuges keine ausreichenden Steuern gezahlt worden sind. Eine solche Pflichtveranlagung kann mehrere Ursachen haben.
Grundsätzlich gibt es einige Gründe, die dazu führen, dass Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Dazu zählen insbesondere:
- Steuerfreibetrag wurde eingeräumt
- Arbeitnehmer hat Lohnersatzleistungen erhalten
- Freibeträge für Kinder sollen abweichend normaler Regelung aufgeteilt werden
- Es wurden Nebeneinkünfte von über 410 Euro im Jahr erzielt
- Ehepartner hat einzeln veranlagte Steuererklärung abgegeben
- Steuerklassen Kombination III und V bei Ehepartnern
- Scheidung und erneute Heirat im gleichen Jahr
- Mehrere Arbeitgeber zur gleichen Zeit innerhalb der Steuerklasse VI
- Abfindung erhalten
- Kapitalerträge vereinnahmt ohne bisherige Abfuhr der Abgeltungssteuer
Nicht nur für Arbeitnehmer gibt es unter gewissen Umständen die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern dies gilt prinzipiell für Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte. Diese müssen zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben, falls die Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Unter der Voraussetzung müssen übrigens auch Rentner mittlerweile zwingend eine Steuererklärung abgeben. Gleiches gilt prinzipiell für alle Personen, die auf Antrag Freibeträge beanspruchen möchten.