Unverzinsliches Fremdkapital zählt zum Leistungsbereich
Neben vorhandenem Eigenkapital finanziert sich ein Unternehmen zu großen Teilen auch durch Fremdkapital.
Dieses wird durch Dritte bereitgestellt.
Fremd- und Eigenkapital müssen gleichwertig sein
Die Besonderheit ist, dass diese Dritten keine Teilhaber des Unternehmens sein dürfen, dem sie ihr Kapital geben. Sie sind von jeglicher Haftung befreit und haben einen Anspruch darauf, ihr Geld zurückzuerhalten – teilweise sogar verzinst.
Fremdkapital kann aus Anleihen, Krediten bei Lieferanten oder Banken oder Darlehen von Privatpersonen oder anderen Unternehmen bestehen.
Dieses Fremdkapital bedeutet eine Verbindlichkeit des Unternehmens bei anderen.
Im Optimalfall ist der Anteil des Fremdkapitals an einem Unternehmen so hoch wie der Anteil des Eigenkapitals. Würde sich ein Unternehmen durch mehr Fremd- als Eigenkapital finanzieren, so wäre es von der Verschuldung bedroht und würde nicht wirtschaftlich arbeiten.
Bei der Aufstellung einer Bilanz wird Fremdkapital auf der Seite der Passiva neben Eigenkapital und passiver Rechnungsabgrenzung gelistet. Diese Komponenten geben an, mit welchen Mitteln sich ein Unternehmen finanziert.
Zu den Passiva gehören unter anderem Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, gezeichnetes Kapital, der Jahresüberschuss und noch einige andere Unterpunkte.
Mehr zum Thema: Fremdkapital: Berechnen auf Seite der Passiva
Auch Umlaufvermögen steht unter den Aktiva. Dazu sind Bargeldbestände, Lagerbestände, Rohstoffe und Bargeldbestände zu zählen.
Anlagevermögen wie Gebäude, Maschinen, Grundstücke, Anteile an Unternehmen, Lizenzen und mehrjährige Anleihen werden ebenfalls in einer Bilanz aufgelistet.
Unverzinsliches Fremdkapital
Fremdkapital ist zeitlich befristet und muss vom Unternehmen an den jeweiligen Gläubiger in vollem Umfang und gegebenenfalls mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Mehr zum Thema: Kurzfristiges Fremdkapital: Definition und Erklärung
Fremdkapital kann verzinslich und unverzinslich sein. Verzinsliches Fremdkapital beinhaltet Anleihen, Rückstellungen für Abfertigungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Pensionen, Jubiläumsgelder und ähnliches.
Unter unverzinsliches Fremdkapital fallen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und von Kunden getätigte Anzahlungen. Auf diese Beträge können keine Zinsen angerechnet werden, sie fallen in den sogenannten Leistungsbereich.
Auch Sonderposten mit einem Rücklagenteil fallen in den Bereich des Fremdkapitals, da daraus noch Ertragssteuerzahlungen getätigt werden müssen. Dieser Steueranteil ist ebenfalls zum unverzinslichen Fremdkapital zu rechnen.
Was Anleger beachten müssen
Fremdkapital kann berechnet werden, indem Eigenkapital von den Aktiva subtrahiert wird oder Rückstellungen und Verbindlichkeiten addiert werden.
Falls die Ertragskraft eines Unternehmens abgebildet werden soll, ist es wichtig, das unverzinsliche Fremdkapital dabei außen vor zu lassen.
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Für mögliche Anleger ist es stets wichtig, dass alle Seiten eines Unternehmens gründlich betrachtet werden, bevor in Anteile investiert wird.