Gezeichnetes Kapital: Definition anhand von AG und GmbH
Gezeichnetes Kapital ist laut Definition die Einlage von Eigenkapital in eine Kapitalgesellschaft. Es ist Teil des Eigenkapitals und wird auf der Passivseite bilanziert.
Geht das Unternehmen insolvent, so haften ihre Gesellschafter lediglich mit dieser Einlage gegenüber den bestehenden Verbindlichkeiten. Dies unterscheidet sich maßgeblich von Gesellschaftsformen wie der Personengesellschaft, in der die Eigenkapitalgeber persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten aufkommen müssen.
Gezeichnetes Kapital: Die Hauptversammlung muss zustimmen
Eine Erhöhung oder Herabsetzung des gezeichneten Kapitals ist nicht ohne weiteres möglich. Bei einer Aktiengesellschaft etwa muss die Mehrheit der Mitglieder einer Hauptversammlung zustimmen.
Eine andere Form stellen Rücklagen dar, die als „variables Eigenkapital” bezeichnet werden.
Dieses kann sich jährlich ändern im Gegensatz zum eher unflexiblen, gezeichneten Kapital.
Gezeichnetes Kapital: Definition bei Aktiengesellschaften
Bei Aktiengesellschaften (AG) steht das Grundkapital für gezeichnetes Kapital. Um eine AG zu gründen, bedarf es laut Definition durch §7 des Aktiengesetzes eines Mindestnennbetrages in Höhe von mindestens 50.000 €.
Das Grundkapital steht gleichzeitig für das gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft und wird errechnet, indem die Anzahl der ausgestellten Aktien mit dem Nennwert pro Aktie multipliziert wird.
Stellt eine AG also beispielsweise 50.000 Aktien mit einem Nennwert von 20 € aus, so beträgt das Grundkapital 1 Mio. € (50.000 x 20 €).
Dieser Wert ist vom Handel am Parkett unabhängig und wird auch nicht vom aktuellen Aktienkurs beeinflusst, da bei Markteinführung lediglich der Nennwert als Berechnungsgrundlage dient.
Gezeichnetes Kapital bei einer GmbH
Auch hier ist nur gezeichnetes Kapital haftungsrelevant, wie die Definition der GmbH als „Gesellschaft mit beschränkter Haftung” bereits vermuten lässt. Bei Insolvenz müssen Gesellschafter nur beschränkt für ihre Gläubiger aufkommen.
Der Mindesteinlagebetrag bei einer GmbH beträgt 25.000 € und kann neben Bareinlagen auch Sacheinlagen umfassen.
Um die GmbH ins Handelsregister eintragen zu lassen, müssen Gesellschafter mindestens 25% ihrer Bareinlage hinterlegen. Die Gesamtsumme muss hierbei dann mindestens die Hälfte des Mindesteinlagebetrages ergeben (12.500 €). Die andere Hälfte besteht in Form einer „ausstehenden Einlage” als Forderung gegenüber den Gesellschaftern.
Ein Beispiel: 3 Unternehmer wollen eine GmbH gründen. Der erste bringt 24.000 €, der zweite 20.000 € und der dritte 12.000 € ein. Dies ergibt eine Bareinlage von 15.000 € (1/4 x 24.000 € + 1/4 x 20.000 € + 1/4 x 12.000 €).
Da diese über dem Mindesteinlagebetrag liegt, kann die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden.
Gezeichnetes Kapital: Fazit
Das gezeichnete Kapital fungiert also als eine Art finanzielles Polster zur Begleichung der Forderungen von Gläubigern im Zuge der Unternehmenspleite.
Damit ist es als Sicherheitsaspekt auch für Investoren von Interesse.