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Autoleasing: Formen, Ablauf & Steuern

Autoleasing: Formen, Ablauf & Steuern
xieyuliang / shutterstock.com
Inhaltsverzeichnis

Was ist das Autoleasing?

Der englische Begriff „leasen” bedeutet übersetzt „mieten” oder „pachten”. Ein Leasingvertrag ist dennoch ein untypischer Mietvertrag. Der Leasinggeber schafft das jeweilige Auto ausschließlich nach den Wünschen des Kunden an. Es werden keine Bestandsobjekte vermietet.

Der Leasingvertrag als Finanzierungsvariante

Bei dieser Finanzierungsvariente kann der Leasing-Gegenstand, z.B. ein Neuwagen, vom Leasingnehmer gegen Zahlung einer monatlichen Leasingrate an den Leasinggeber benutzt werden. Im Gegensatz zum gewöhnlichen Mietvertrag geht es beim Leasing um mehr als die reine „Gebrauchsüberlassung”. Bei einem normalen Mietvertrag kommt der Vermieter für Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf. Beim Leasing ist der Leasingnehmer für diese Punkte verantwortlich, es sei denn, er hat vertraglich diesen Service mitgebucht.

Da das Leasingobjekt die Investition und den Gewinn des Vermieters wieder „einspielen” muss, wird der Mieter dafür einen Aufschlag zahlen müssen. Diese übersteigen die eigentlichen Kosten des Fahrzeuges. Trotzdem ist das Leasen ein beliebtes Geschäftsmodell, gerade bei Unternehmern. Gewerbliche Kunden dürfen die monatlichen Leasingraten als KFZ-Kosten steuerlich absetzen.

Bei einem Autoleasing ist der Leasinggeber der Eigentümer des Fahrzeugs und bilanziert diesen. Ein gewerblicher Leasingnehmer verbucht bei sich die Leasingraten. Am Ende der Vertragslaufzeit kann das Auto an den Leasinggeber zurückgegeben oder vom Leasingnehmer gekauft werden.

Welche Formen von Autoleasing gibt es?

Es gibt viele verschiedene Arten der Leasing-Finanzierung, zumal individuelle Angebote abhängig von Kundenwünschen aufgesetzt werden. Die zwei wichtigsten Leasingarten wollen wir vorstellen: Das „Kilometer-Leasing” und das „Restwert-Leasing“.

Kilometer-Leasing – was Sie beachten müssen

Das Kilometer-Leasing ist eine beliebte Variante des Autoleasing. Hier vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer wie viele Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt werden dürfen. Laut dem Automobilclub ADAC ist eine Vertragslaufzeit von drei Jahren und 30.000 Kilometern gängig.

Wenn am Ende der Laufzeit ein höherer Kilometerstand vorliegt, muss der Leasingnehmer für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer Geld bezahlen. Für einen Mittelklassewagen können dies zusätzlich 10-15 Cent pro Kilometer betragen. Dies hängt von der Kulanz des Vertragspartners ab. Eventuell kann es für weniger gefahrene Kilometer eine Gutschrift geben. Hier sind die Modalitäten in den Angeboten bzw. Leasingverträgen bei der Finanzierung zu prüfen.

Das Kilometer-Leasing ist eine beliebte Variante des Autoleasings, da sich der Leasingnehmer keine Gedanken über einen Wertverlust des Fahrzeugs machen muss. Eventuelle Schäden am Auto sind jedoch zu entschädigen.

Restwert-Leasing – so geht’s

Bei dieser Variante des Leasings wird bei Vertragsabschluss ein Restwert des Fahrzeugs am Ende der Leasing-Laufzeit kalkuliert. Die zu erwartende Kilometerzahl, der erwartete Zustand des Fahrzeugs und die Situation des Automobilmarktes am Ende der Laufzeit fließen mit in die Kalkulation ein. Wenn der erwartete Restwert feststeht, wird im Anschluss die Höhe der Anzahlung und die monatliche Leasingrate festgelegt.

Am Ende der Laufzeit wird ein Vergleich durchgeführt: Entspricht der kalkulierte Restwert dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs? Wenn beispielsweise der tatsächliche Restwert des Autos niedriger ist, muss die Differenz mit der Schlussrate ausgeglichen werden.

Aufgrund dieser Unsicherheit über die Schlussrate ist das Restwert-Leasing als Finanzierung riskanter im Gegensatz zum Kilometer-Leasing.

Ablauf beim Leasing von Autos

Damit der Leasingantrag positiv entschieden wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wie bei einem gewöhnlichen Bankkredit muss bei dieser Finanzierung zunächst eine ausreichende Bonität vorliegen. Die monatlichen Raten für das Auto müssen durch den Leasingnehmer problemlos bezahlt werden können. Es sollten zudem keine negativen Einträge bei der Schufa vorliegen, welche die Kreditwürdigkeit des Antragstellers beeinträchtigen. Dies sind die Grund-Voraussetzungen, die von Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen erfüllt werden müssen, um Angebote zu erhalten.

Daneben kann es je nach Status (privat oder gewerblich) weitere Bedingungen geben.

Voraussetzungen für einen Leasingvertrag: Privatpersonen

Privatpersonen müssen ein regelmäßiges Einkommen vorweisen können. Ideal ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag über die gesamte Dauer des Leasingvertrages. Wenn der Antragsteller einen befristeten Arbeitsvertrag hat, welcher vor dem Ende der Vertragslaufzeit endet, ist eine positive Entscheidung unwahrscheinlich.

Auch die Höhe des Einkommens ist ausschlaggebend für die Finanzierung. Das Verhältnis von Einkommen, Ausgaben und Leasingrate pro Monat müssen in einem vertretbaren Verhältnis zueinanderstehen. Das ist auch ganz logisch, denn Hersteller wie BMW, Ford oder Audi wollen natürlich sichergehen, dass die Rate entrichtet werden kann.

Voraussetzungen für einen Leasingvertrag: Unternehmen

Wie bei Privatpersonen müssen Unternehmer ihre Kreditwürdigkeit nachweisen. Weiterhin verlangen Leasinggesellschaften eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), welche die Ertragslage des Unternehmens darlegen soll.

Für junge Unternehmen stehen die Chancen schlecht: Eine BWA mit Vergleichszahlen für mehrere Jahre kann ein gerade gegründetes Unternehmen nicht vorlegen. Die Darlegung positive Ergebnisse der Geschäftstätigkeit für mehrere aufeinanderfolgende Jahre ist aber notwendig für Angebote.

Alternative Kreditfinanzierung?

Neben der Leasingfinanzierung gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Kredit für den Kauf eines Autos aufzunehmen. Auch für den Autokauf per Kredit bestehen bestimmte Voraussetzungen.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Kredits

Bevor ein Kredit in Anspruch genommen wird, sollte eine Auflistung der monatlichen Ausgaben und Einnahmen gemacht werden. So lässt sich feststellen, welche Finanzierungsvariante die beste ist und wie viel Geld monatlich für die Abbezahlung des Autos eingeteilt werden kann.

Zudem sind folgende Voraussetzungen für einen Kredit zu erfüllen:

  • Alter: 18 Jahre bis 65
  • Einige Banken vergeben jedoch auch noch an über 65-Jährige einen Kredit. Die Laufzeit ist meist kurz, die Verzinsung relativ hoch und der Kreditnehmer hat besondere Arten von Sicherheiten (z.B. Bürgschaften) vorzuweisen. Manche Banken verlangen auch den Abschluss einer Restschuldversicherung, die die Bank im Todesfall des Kreditnehmers vor Begleichung der Schulden absichert.
  • Schufa: Keine negativen Einträge. Die Bank holt sich die nötigen Informationen ein. Der Käufer kann sich vorab von einer Auskunftei eine kostenlose Selbstauskunft geben lassen.
  • Wohnsitz: Ständiger Wohnsitz in Deutschland.
  • Anstellung: Mindestens seit einem halben Jahr tätig (Probezeit wird nicht mit eingerechnet) und der Nachweis von circa drei Gehaltsabrechnungen.

Autokredit bei der Hausbank

Geht die Rechnung auf, können weitere Informationen bei der Hausbank eingeholt werden. Die Bank prüft zunächst genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Im besten Fall wird anschließend der Kredit gewährt. Meist wird dann von dem Kreditnehmer mithilfe der finanziellen Unterstützung der gesamte Kaufpreis des Autos beglichen. Für die Rückzahlung des Kredits gewährt die Hausbank oft nur die Ratenzahlung.

Kredit von der Autobank

Wenn sich der Käufer für einen Kredit von der Autobank entscheidet, hat dieser einen kurzen Weg und die Möglichkeit, bereits während des Verkaufsgesprächs eine Finanzierung auszuhandeln. Zum anderen wird der Altwagen angerechnet. Die Autobanken bieten häufig spezielle Finanzierungsprogramme an, die niedrige Zinsen versprechen. Der Zinsaufwand sowie der Kreditbetrag werden somit gering gehalten.

Meist wird eine Anzahlung zwischen 10 und 20 % des Kaufpreises verlangt. Der Restbetrag wird in Raten beglichen. Mit einer Finanzierung kann meist bis zu 15 % gespart werden. Besonders bei einer Barzahlung könnten spezielle Barzahlerrabatte mit dem Händler ausgehandelt werden.

Diese Rechnungsbegleichung ist der Finanzierung über das Autohaus vorzuziehen.

Autoleasing und Finanzierung im Überblick

Für welche Finanzierung sich entschieden wird, muss letztlich jeder für sich abwägen. Es sind auch Kombinationen aus verschiedenen Finanzierungsmodellen möglich. Wird zum Beispiel ein Teil bar angezahlt und der Rest über einen Kredit laufen gelassen, reduziert sich dementsprechend die Tilgungsrate. Vorsicht ist in jedem Fall bei einer Finanzierung geboten, die mit Null-Prozent-Zinsen angepriesen wird. Denn die Kosten für den Kredit sind oft bereits in dem Kaufpreis enthalten. 

Leasing:

  • Auto wird nur geliehen
  • Monatsraten sind niedrig
  • Der Vertrag ist nicht vorzeitig kündbar
  • Nicht der Kaufpreis, sondern der Wertverlust wird finanziert
  • Laufzeit zwischen zwei bis fünf Jahren

Kreditfinanzierung:

  • Auto ist nach Ablauf der Laufzeit Eigentum des Käufers
  • Monatsraten sind höher als bei einem Leasingvertrag
  • Anzahlung und Schlussrate
  • Der Vertrag ist zwischenzeitlich kündbar
  • Laufzeit des klassischen Kredits: circa 12 bis 84 Monate

Leasing oder Kredit? Eine Berechnung

Im Folgenden soll anhand eines Beispiels die Entscheidungsfindung zwischen Leasing und Kaufgeschäft dargestellt werden.

Kauf:

  • Investition für einen Neuwagen in Höhe von 50.000 €
  • Nutzungsdauer des Autos 5 Jahre
  • Kreditzinsen für die Finanzierung 10 %
  • Tilgung in fünf gleichen Raten zum Jahresende
JahrSchuldenZinsenTilgungSumme Tilgung + Zinsen
150.0005.00010.00015.000
240.0004.00010.00014.000
330.0003.00010.00013.000
420.0002.00010.00012.000
510.0001.00010.00011.000
  15.00050.00065.000

Leasing:

  • Jahresrate 25 % des Listenpreises
  • Abschlussgebühr 8 %
JahrJahres-LeasingrateAbschlussgebührSumme Leasingausgaben
112.500 €4.000 €16.500 €
212.500 € 12.500 €
312.500 € 12.500 €
412.500 € 12.500 €
512.500 € 12.500 €
 62.500 €4.000 €66.500 €

Bei dieser Rechnung ist der Kauf des Autos die günstigere Variante. Dennoch kann das Leasing eine bessere Alternative sein. Es sollten immer verschiedene Angebote verglichen werden, nicht nur bei der Neuwagen Finanzierung.

Für den Barkauf muss das Unternehmen genügend Mittel zur Verfügung haben. Zudem muss bei einer Finanzierung der entgangene Gewinn aus einer eventuell besseren Alternativanlage berücksichtigt werden.

Hinzu kommen die steuerlichen Vorteile aus einem gewerblichen Leasinggeschäft, die die Kalkulation ändern können. Denn dann lohnt sich ein Leasing unter Umständen doch mehr, als ein Auto direkt zu erwerben.

Alternative Autoleasing

Autoleasing-Vertrag kündigen

Die Laufzeit eines Leasingvertrages geht über mehrere Jahre. In dieser Zeit kann sich für den Leasingnehmer viel verändern: das Einkommensniveau, die Familiengröße oder der Geschmack. Beim Leasen kann auch eine Unzufriedenheit mit dem Auto auftreten oder der Gedanke, ein anderes Auto zu kaufen. Dann kann der Wunsch aufkommen, den Vertrag zu kündigen.

Eine Kündigung des Autoleasing-Vertrages ist grundsätzlich möglich, jedoch mit hohen Zusatzkosten verbunden. Der Kunde muss dem Vertragspartner im Falle einer Kündigung Schadenersatz für den Einnahmeausfall bezahlen.

Statt Kündigung: Widerruf!

Eine bessere Möglichkeit wäre es, den Vertrag zu widerrufen. Oft sind die Widerrufsbelehrungen unvollständig oder fehlerhaft. Falls solch ein Fall vorliegt, dürfen Sie auch lange nach Ablauf der Frist noch widerrufen. Diese Möglichkeit gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen und hat auch Auswirkungen auf die Rate. In solch einem Glücksfall würden dem Kunden keine Schadenersatzansprüche oder andere Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden.

Man spricht in diesem Fall vom „Widerrufsjoker“: Der Kunde erhält beim Widerruf sämtliche Leasingraten und die Abschlussgebühr zurück. Lediglich ein Sollzins für die Zeit der Übergabe des Fahrzeugs bis zum Widerruf muss dem Leasinggeber entrichtet werden. Unklar ist aktuell noch, ob der Leasinggeber eine Entschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer verlangen darf. Entsprechende Verfahren sind hier noch anhängig.

Vertragsende beim Autoleasing

Die vergleichsweise niedrigen Leasingraten für Luxuswagen verlocken viele Kunden. Doch sie sollten vorsichtig kalkulieren. Gerade für Privatpersonen kann es am Ende der Leasingdauer zu bösen Überraschungen kommen.

Jede Klausel im Vertrag ist zu überprüfen. In der Regel sind Versicherungen im Leasingvertrag schon enthalten. Wenn der Kunde hier keinen genauen Vergleich zwischen den Versicherungen durchführt, kann das teuer werden:

  • Beim Kilometer-Leasing kann es am Ende der Laufzeit zu einer Nachzahlung für zu viel gefahrene Kilometer geben.
  • Beim Restwert-Leasing soll das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages an Dritte oder Kunden verkauft werden. Dabei soll der erwartete Restwert als Verkaufspreis erzielt werden. Wenn das nicht eintritt, muss je nach Vertrag der bisherige Kunde für den Differenzbetrag aufkommen.

Selbst wenn die vom Gutachter festgestellten Kratzer und Flecken am Fahrzeug als „übliche Gebrauchsspuren” durchgehen, versuchen manche Leasinggesellschaften dann die Reparaturkosten auf den Leasingnehmer abzuwälzen.

Gewerbliche Nutzung: Autoleasing steuerlich absetzen

Bei einem gewerblichen Leasinggeschäft dürfen die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch Selbstständige und Freiberufler können das Autoleasing von der Steuer absetzen.

Wichtig hierbei ist, dass festgestellt wird, ob der PKW wirklich zum Betriebsvermögen gehört. Hierfür muss das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, wird jedoch auch privat genutzt, können nicht alle Kosten des Autoleasings steuerlich abgesetzt werden.

Um den Abzug zu berechnen, bietet das Steuerrecht zwei Möglichkeiten:

  • Bei der 1-Prozent-Regelung werden monatlich 1 % des Hersteller-Listenpreises als Betriebseinnahmen verbucht, was oftmals einen großen Teil der Leasing-Rate ausmacht.
  • In vielen Fällen ist es sinnvoller, ein genaues Fahrtenbuch zu führen, in dem jede Fahrt verbucht wird. Hierbei sollte darauf geachtet werden, Widersprüche zwischen Tankbelegen, Kilometerabrechnungen oder Werkstattrechnungen mit dem Fahrtenbuch penibel zu vermeiden.

Beispiel: Steuern Absetzen beim Leasen

Die Steuervorteile beim Firmenfahrzeug bringen Vorteile bei der Gewinnermittlung. Das Ausgabevolumen, welches beim Leasing zustande kommt, liegt höher als das einer Abschreibung des gleichen Fahrzeugs über mehrere Jahre. Ohne auf die Komplexität von Leasing-Verträgen einzugehen, lässt sich der steuerliche Vorteil des Leasens gegenüber des Kaufes anschaulich darstellen.

Der Audi A6 ist eines der beliebtesten Fahrzeuge für junge, dynamische Unternehmer. Sein Kaufpreis ist hingegen Gift für die Finanzbücher eines Unternehmens. Knapp 52.000 € kostet der A6 in einer für Firmenwagen üblichen Ausstattung und Motorisierung.

Das Steuerrecht sieht für Unternehmen vor, dass der Kauf von einem Neuwagen als Betriebsfahrzeug über einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben wird. Dies bedeutet, dass im Jahr rund 8.666 € abgeschrieben werden können.

Die Leasingraten sind deutlich variabler. Durch kürzere Laufzeiten oder höhere Kilometerleistungen können die monatlichen Raten nach oben verschoben werden. Damit verschieben sich die Zahlen, die ein Unternehmen beim Leasing von den Steuern absetzen kann. Üblich sind Laufzeiten von 36 Monaten und einer jährlichen Fahrleistung von 20.000 Kilometern. Dies entspricht monatlichen Leasingraten von etwa 799 €.

Auf das Jahr gerechnet können 9.588 € abgesetzt werden. Hinzu kommen wie bei einem normalen Neukauf die Kosten für den Betrieb des Fahrzeuges. Bei einer betrieblichen Nutzung werden diese ebenfalls in der Steuererklärung angegeben.

Auto Leasing: Steuern absetzen mit Extraleistungen

Neben den steuerlichen Vorteilen setzen viele Unternehmen auf das Leasing, da der Kaufpreis des Fahrzeuges nicht „auf einen Schlag” abgebucht wird. Es wird nach und nach steuerlich erstattet und wirkt sich somit nicht negativ auf die Bilanz aus.

Darüber hinaus sind in vielen Leasingpaketen weitere Leistungen wie Wartungen oder technischer Service enthalten. Der Unternehmer muss sich dann nicht selber darum kümmern.

Fazit 1: Vorteile beim Autoleasing

Vorzüge Leasing Autofinanzierung

Natürlich hat das Autoleasing noch mehr positive Aspekte als nur den steuerlichen Vorteil. Es schont die Liquidität des Unternehmens, sichert die Neuwertigkeit des Autos und kann mit einer Nobelmarke das Image eines Geschäftsführers oder eines Direktors aufwerten. Es ist seit Jahren eine attraktive Alternative zum typischen Bankkredit für das Auto geworden.

Da beim Beschaffen eines PKW nicht der komplette Kaufpreis aufgebracht werden muss, wird die finanzielle Flexibilität des Unternehmens geschont. Wenn die monatlichen Leasingraten erst berechnet sind, lässt sich die Investition besser planen, als die Anschaffung eines eigenen Firmenwagens. Da das Eigenkapital im Unternehmen bleibt, gibt es einen positiven Effekt auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Es ist ein bilanzneutraler Vorgang für den Leasingnehmer: Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad bleiben unberührt. Dies ist positiv für das Rating des Unternehmens. Somit ist das Leasing für einen Firmenwagen durchaus positiv zu bewerten.

Fazit 2: Nachteile beim Autoleasing

Finanzierung Auto leasen

Der größte Nachteil ist, dass einem das Leasing-Objekt nicht gehört. D. h. der Vertrag läuft weiter, selbst wenn man das Objekt nicht mehr benötigt oder dringend Geld gebraucht wird. Ein Verkauf des PKW wie beim privaten Besitz ist nicht möglich.

Anders sieht es beim Leasing für Privatpersonen aus: In den zahlreichen Klauseln des Leasingvertrages können sich viele böse Überraschungen für das Ende der Leasingdauer verstecken. Diese haben wir bereits aufgeführt. Wenn man all diese Fallstricke kennt, dann sind die günstigen Leasingraten nicht mehr sehr verlockend.

Vor Vertragsabschluss müssen Sie über ein Autoleasing gründlich nachdenken und verschiedene Angebote vergleichen. Für Privatpersonen lohnt sich ein Leasing oft nicht, da im Gegensatz zu Selbständigen die steuerlichen Vorteile entfallen. Wer keinen Neuwagen kaufen kann oder möchte, sollte sich einen Leasing-Rückläufer kaufen. So lässt es sich für den Nicht-Unternehmer günstiger fahren.