Elterngeld 2025: Neuerungen, Berechnung & Überblick

Elterngeld 2025: Neuerungen, Berechnung & Überblick
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze: Elterngeld 2025

  • Neue Einkommensgrenze: Ab April 2025 gilt für Eltern einheitlich ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 175.000 Euro als Voraussetzung für Elterngeld.
  • Basiselterngeld: Elternteile können seit April 2024 Basiselterngeld nur noch für einen Monat gleichzeitig beziehen, und das nur innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Geburt.
  • Flexibilität: Mit Varianten wie Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können Eltern Regelungen individuell an ihre Bedürfnisse anpassen.
  • Einkommensabhängig: Das Elterngeld basiert auf dem zu versteuernden Einkommen vor der Geburt und bietet eine prozentuale Ersatzleistung für den Verdienstausfall.
  • Unterstützung für Elternteile: Besonders für Eltern mit geringerem Einkommen oder besonderen Umständen, wie einer Frühgeburt, bleibt das Elterngeld eine wichtige finanzielle Absicherung.

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen. Es soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, indem es einen Teil des wegfallenden Einkommens kompensiert. Besonders für Alleinerziehende bietet es eine wichtige Entlastung. Der Bezug von Elterngeld ermöglicht es, sich in den ersten Lebensmonaten intensiver um das Kind zu kümmern und gleichzeitig die finanzielle Stabilität zu bewahren.

Elterngeld 2025: Was ist neu?

Neue Einkommensgrenze für Geburten ab April 2025

Mit der neuen Regelung ab dem 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld. Für Geburten ab diesem Datum gilt für Paare als auch Alleinerziehende eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro pro Kalenderjahr. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Für Geburten zwischen dem 1. September 2021 und 31. März 2024 lag die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Ab dem 1. April 2024 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende.

Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld

Seit dem 1. April 2024 können Eltern Basiselterngeld nur noch für einen Monat gleichzeitig beziehen, und zwar ausschließlich innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.

In bestimmten Fällen können Eltern auch länger Basiselterngeld beziehen, etwa wenn:

  • das Kind mit einer Behinderung geboren wird,
  • es sich um Zwillinge oder Mehrlinge handelt,
  • das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wird (Frühchen).

Wie hoch ist das Elterngeld und wie wird es berechnet?

Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes ab. Es ersetzt einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens und bietet so finanzielle Unterstützung während der Betreuungszeit. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Basiselterngeld: Zwischen 65 % und 100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Eltern mit niedrigerem Einkommen erhalten eine höhere prozentuale Ersatzleistung.
  • ElterngeldPlus: Die monatliche Auszahlung beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes (zwischen 150 Euro und 900 Euro), kann dafür jedoch doppelt so lange bezogen werden.
  • Partnerschaftsbonus: Wird wie das ElterngeldPlus berechnet und bietet bis zu vier zusätzliche Monate, wenn beide Eltern parallel in Teilzeit (24 – 32 Stunden pro Woche) arbeiten.

Prozentuale Ersatzrate: Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Die Ersatzrate richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen:

  • Bis 1.000 Euro netto monatlich: 100 % des Einkommens.
  • Zwischen 1.000 und 1.200 Euro: Ersatzrate sinkt schrittweise auf 67 %.
  • Ab 1.200 Euro: Pauschale Ersatzrate von 65 %.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Nutzen Sie den Elterngeldrechner des Familienportals, um Ihre genaue Anspruchshöhe für das Elterngeld zu ermitteln.

Was ist das zu versteuernde Einkommen und wie wird es berechnet?

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes. Es unterscheidet sich vom Bruttoeinkommen, da es bereits um steuerliche Abzüge und Freibeträge reduziert wurde.

So wird es berechnet:

  1. Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben vom Bruttoeinkommen.
  2. Berücksichtigung von Freibeträgen, z. B. Kinderfreibetrag.

Beispiel: Ein Elternteil mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro könnte nach Abzügen ein zu versteuerndes Einkommen von 2.400 Euro haben.

Je niedriger das zu versteuernde Einkommen, desto höher die prozentuale Ersatzrate des Elterngeldes. Dies macht das Elterngeld für Geringverdiener besonders attraktiv.

Wie erreiche ich den Höchstbetrag von 1.800 Euro Basiselterngeld?

Um den maximalen Elterngeld-Betrag zu erhalten, muss das monatliche zu versteuernde Einkommen vor der Geburt mindestens 2.770 Euro betragen. Einkommen darüber hinaus erhöhen den Anspruch nicht.

Welche Varianten von Elterngeld gibt es?

Es gibt drei verschiedene Varianten von Elterngeld, die flexibel miteinander kombiniert werden können, um die unterschiedlichen Bedürfnisse von Familien zu unterstützen.

Basiselterngeld:

  • Wird für mindestens zwei und maximal 12 Monate pro Elternteil gezahlt, oder bis zu 14 Monate, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen.
  • Die Monate können untereinander frei aufgeteilt werden.
  • Kann nur innerhalb der ersten 14 Monate in Anspruch genommen werden.
  • Nach Ablauf der 14 Monate kann ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen werden.
  • Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 32 Stunden pro Woche ist möglich.

ElterngeldPlus:

  • Kann doppelt so lange bezogen werden, wie Basiselterngeld.
  • Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.
  • Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie beim Basiselterngeld.
  • Bei Teilzeitarbeit beider Eltern nach der Geburt, kann das ElterngeldPlus genauso hoch sein, wie das Basiselterngeld.
  • ElterngeldPlus ist besonders sinnvoll für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten.
  • Eine Teilzeitbeschäftigung ist bis zu 32 Stunden möglich.

Partnerschaftsbonus:

  • Bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 – 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
  • Auch für getrennt erziehende Eltern möglich.
  • Alleinerziehende Eltern können ebenfalls den Partnerschaftsbonus nutzen.

Wie lange erhält man Elterngeld?

Basiselterngeld:

  • Maximal 12 Monate
  • Bis zu 14 Monate, wenn sich beide Elternteile die Betreuung teilen

ElterngeldPlus:

  • Maximal 24 Monate
  • Bis zu 28 Monate, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten

Eltern können Basiselterngeld und ElterngeldPlus flexibel kombinieren.

Wer bekommt Elterngeld?

Nach § 1 (1) des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) haben Eltern Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland leben und ihr Kind überwiegend selbst betreuen.

Voraussetzungen:

  • Berufstätigkeit: Bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt.
  • Einkommensgrenzen: Für Geburten bis 31. März 2024 max. 300.000 Euro (Paare) bzw. 250.000 Euro (Alleinerziehende); ab April 2024 einheitlich 200.000 Euro und ab April 2025 175.000 Euro.
  • Anspruchsberechtigt: Arbeitnehmer, Selbständige, Erwerbslose, Hausfrauen/-männer, EU-Bürger in Deutschland, Nicht-EU-Bürger mit Daueraufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen

Details zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Bundesregierung unter Neuerungen beim Elterngeld.

Wie wird Elterngeld beantragt?

Elterngeld kann bei der für den Wohnort zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Dies ist sowohl in Papierform als auch digital möglich.

Regionale Unterschiede:

Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch den Antrag, erklärt wichtige Fachbegriffe und beantwortet häufige Fragen.

Fazit: Elterngeld – Auch 2025 flexible finanzielle Unterstützung

Das Elterngeld bleibt eine zentrale Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es basiert auf dem zu versteuernden Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt und wird durch klare Regeln und Berechnungsgrundlagen bestimmt. Ob Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus – die verschiedenen Varianten ermöglichen eine flexible Anpassung an die Bedürfnisse der Eltern und bieten finanzielle Sicherheit für die Zeit nach der Geburt.

Mit der Einführung neuer Einkommensgrenzen und Anpassungen beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld reagiert der Gesetzgeber auf aktuelle Anforderungen. Besonders für Elternteile mit geringerem Einkommen oder besonderen Herausforderungen, wie einer frühen Geburt, bleibt das Elterngeld eine wichtige Stütze. Dank digitaler Antragsmöglichkeiten und klarer Regeln wird der Zugang zum Elterngeld für alle anspruchsberechtigten Eltern erleichtert.

Das Elterngeld fördert nicht nur die finanzielle Stabilität, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem es Eltern ermöglicht, sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um ihr Kind zu kümmern. Mit den neuen Regelungen bleibt das Elterngeld auch 2025 ein wichtiger Bestandteil der Familienförderung in Deutschland.